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Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?

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nirvana:
Hallo,

ich habe ein Vorstellungsgespräch in einem Jobcenter. Es geht um die Stelle eines Fachassistenten im Bereich Leistungsgewährung SGB II.

In der Anzeige stand nichts Außergewöhnliches an Anforderungen. Außer, dass man entweder Grundkenntnisse im SGB II haben sollte oder die Bereitschaft hsben muss, sich diese anzueignen. Sonst mehr oder weniger das übliche.

Aber welche Fragen könnten kommen oder kommen auf jeden Fall, besonders wenn man fachfremd ist? Anhand meines Lebenslaufs ist klar, dass ich (noch) keine Kenntnisse im SGB II habe. Klar, könnte ich es lesen. Aber davon kann ichs auch nicht.

Könnten Fragen kommen bzgl.:

- wie viele AlG II-Empfänger hat D, wie viele unser Kreis/unsere Stadt
- was ist AlG II
- was gehört dazu
- in welchen Bereichen besteht am meisten/am wenigsten Personalbedarf
...

?

Könnten irgendwelche "Psychofragen" kommen, wie z. B. was würden Sie tun

- wenn Sie einen AlG II-Bezieher vor sich sitzen haben und plötzlich kommt ihr Vorgesetzter herein und möchte, dass Sie sofort auf der Stelle ... erledigen
- wenn eine AlG II-Bezieher Ihnen gegenüber laut wird und Sie auch angreifen könnte
- Sie einem AlG II-Bezieher mitteilen müssen, dass der Strom abgestellt werden muss, und die ganze Großfamilie sitzt Ihnen gegenüber bzw. auf dem Flur
- wenn eine Kollegin den stillen Alarm auslöst und Sie der einzige sind, der noch im Hause sind
...
?

Welche Fragen darf, sollte oder muss ich stellen? Sowas, wie z. B.:

- Wann ist das frühestmögliche Eintrittsdatum?
- Wie lange dauert erfahrungsgemäß mind. die Einarbeitung?
- Ab wann frühestens werde ich erfahrungsgemäß alleine arbeiten dürfen, sollen, müssen?
- Wie groß ist das Team?
- Wie ist die Hierarchie?
...
?

Was sollte oder muss ich evtl. noch alles beachten?

Danke Euch.

LG

Sjuda:

--- Zitat von: nirvana am 25.06.2019 21:22 ---(...)
Könnten Fragen kommen bzgl.:

- wie viele AlG II-Empfänger hat D, wie viele unser Kreis/unsere Stadt
- was ist AlG II
- was gehört dazu
- in welchen Bereichen besteht am meisten/am wenigsten Personalbedarf
...

?

Könnten irgendwelche "Psychofragen" kommen, wie z. B. was würden Sie tun

- wenn Sie einen AlG II-Bezieher vor sich sitzen haben und plötzlich kommt ihr Vorgesetzter herein und möchte, dass Sie sofort auf der Stelle ... erledigen
- wenn eine AlG II-Bezieher Ihnen gegenüber laut wird und Sie auch angreifen könnte
- Sie einem AlG II-Bezieher mitteilen müssen, dass der Strom abgestellt werden muss, und die ganze Großfamilie sitzt Ihnen gegenüber bzw. auf dem Flur  ---> Das Gehört nicht zu den Aufgaben des JC.
- wenn eine Kollegin den stillen Alarm auslöst und Sie der einzige sind, der noch im Hause sind
...
?

Welche Fragen darf, sollte oder muss ich stellen? Sowas, wie z. B.:

- Wann ist das frühestmögliche Eintrittsdatum?
- Wie lange dauert erfahrungsgemäß mind. die Einarbeitung?
- Ab wann frühestens werde ich erfahrungsgemäß alleine arbeiten dürfen, sollen, müssen?
- Wie groß ist das Team?
- Wie ist die Hierarchie?
...
(...)

--- End quote ---


Ja.

Unknown:
Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.

Coco4K:

--- Zitat von: Unknown am 26.06.2019 08:42 ---Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.

--- End quote ---

In dieser naiven Pauschalität einfach nur falsch.

Sjuda:

--- Zitat von: Unknown am 26.06.2019 08:42 ---Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.

--- End quote ---

Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.
Noch keine rechtmäßige EGV gesehen? Da ist natürlich der Schluss zwangsläufig, dass alle EGV rechtswidrig sind.
Menschen in Arbeit bringen ist sekundär? Sinnlose Maßnahmen? Man sollte nicht unerwähnt lassen, dass sich der Kundenbestand verfestigt. Der Anteil an Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern ist hoch. Die Menschen ohne Arbeit, die noch vom ALG II abhängig sind, haben oft multiple Vermittlungshemmnisse, die eine Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt erschweren oder fast unmöglich machen. In diesen Fällen ist die Priorität nicht die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, z.B. durch bestimmte Maßnahmen.

Insgesamt ein substanzloser Frustpost, von dem man sich nicht beeinflussen lassen sollte.

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