Autor Thema: Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit  (Read 7209 times)

Jessip

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Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« am: 26.06.2019 10:23 »
Hallo,
ich wende mich an euch, weil ich meine Arbeitszeitdokumentation nicht verstehe bzw. mich ungerecht behandelt fühle.
Ich arbeite im Schulsekretariat in der EG5. Ich habe erst Vollzeit gearbeitet, seit einem Jahr bin ich in Teilzeit mit 24 Wochenstunden. Ich arbeite von Montag bis Mittwoch jeweils den ganzen Tag. Donnerstag und Freitag ist eine neue Kollegin da, wir teilen uns den Arbeitsplatz.

Nun verlangt mein AG, das ich meine Arbeitszeit so dokumentiere, als würde ich 5 Tage arbeiten. Ich muss mir also jeden Tag eine Soll-Arbeitszeit von 4,48 Stunden eintragen. In Wochen in denen alles regulär läuft, mag das ja aufgehen. Aktuell war ich Montag und Dienstag krank. Da ich mir jedoch jeweils nur die 4,48 Stunden anrechnen darf, habe ich allein in dieser Woche über 9 Minusstunden. Dasselbe passiert, wenn ich wie vor zwei Wochen nur einen Tag Urlaub nehme. Allein in den letzten 3 Monaten sind so über 20 Minusstunden angefallen. Ich komme da trotz Mehrarbeit von Montag bis Mittwoch überhaupt nicht mehr raus!

Ich habe sowohl mit meinem Vorgesetzten als auch mit dem Personalrat gesprochen. Beide sind der Ansicht, dass das alles so korrekt ist, schließlich würde sich das auch irgendwann mal wieder ausgleichen. Der Personalrat meinte, dass der TVÖD auch gar nichts anderes als eine 5-Tage Woche vorsehen würde. Mein Vorgesetzter meinte, dann müsse ich halt in solchen Wochen (Krank oder Urlaub) auch mal Donnerstag und Freitag arbeiten. Das kann ich doch aber gar nicht, an dem Arbeitsplatz sitzt ja jemand. Leider war er überhaupt nicht zugänglich. Stattdessen meinte er, dann müsse ich mich halt die ganze Woche krank melden  :o

Ich habe in Absprache mit meiner Schulleitung parallel ein Arbeitszeitkonto für eine 3 Tage-Woche geführt. Also Montag bis Mittwoch die Soll-Arbeitszeit auf 8 Stunden gesetzt, den Urlaubsanspruch auf 18 Tage gekürzt. Da habe ich ein Plus von 10 Stunden.

Ich habe leider nicht viel Ahnung, wo ich suchen soll und nach was. Ist es wirklich so, dass der TVÖD nur die 5-Tage Woche vorsieht?

Spid

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #1 am: 26.06.2019 10:25 »
Nein.

Jessip

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #2 am: 26.06.2019 10:36 »
Danke, ich konnte mir das auch nicht vorstellen. Aber was kann ich denn jetzt machen? Ich werde dort leider überhaupt nicht Ernst genommen. Ich würde da so gern was schreiben, aber was?

Kat

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #3 am: 26.06.2019 10:43 »
Wie sich Deine Arbeitszeit aufteilt ist Teil des Vertrages mit Deinem Arbeitgeber. Du musst Dich also einigen. Wir haben ja zB. auch eine tägliche durchschnittliche Arbeitszeit von 7Std. 48 Minuten, arbeiten aber meistens während der Woche länger und gehen dafür Freitags früh. Trotzdem dürfen wir uns bei Krankheit oder Urlaub nur 7Std. 48 Min. aufschreiben und nicht die Zeit, die wir üblicherweise tatsächlcih da sind. Dadurch machen wir Montag bis Donnerstag Miese, dafür Freitag Plus.

Du kannst natürlich mit Deinem Arbeitger die Zeiten so festschreiben,wie Du sie haben möchtest. Er muß aber nunmal damit einverstanden sein.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #4 am: 26.06.2019 10:54 »
Natürlich kann man in deinem Fall entweder sagen:
a) 5 Tage Woche, gleichverteilte Stunden  a 4,48h. Gearbeitet wird Mo-Mi 8h und man ist im Wochensoll.
b)  oder 3 Tage Woche Mo-Mi 8h.

Tariflich geht beides!

Ich weiß nicht ob man darauf Anspruch hat, sich Variante a) oder b) auszusuchen. Vielleicht kann da jemand was zu sagen.

Im Kern gleicht es sich mehr oder wenige aus. In Variante a) hast du 30 Tage Urlaub und musst für Mo-Fr Urlaub beantragen. in Variante b) nur 18 Tage musst nur für Mo-Mi Urlaub beantragen (da du ja Do/Fr keinen Urlaub nehmen musst. (Wieso da bei einem Tag Urlaub bei dir Minusstunden entstehen ist mir unklar, klingt nach Rechenfehler.)

In Variante b) hast Pech wenn du am Donnerstag Krank bist, weil  dann ist es wie am Sa/So krank zu sein.

In Variante a) musst du dich halt auch Do/Fr Krankmelden, da dir dann ja die Stunden gut geschrieben werden. Und Pech wenn du am Mo-Mi krank bist, da du nacharbeiten musst.

In Variante a) arbeitst du Mo-Mi 24h in der KWoche und hast dann 4,48h Plus für den Feiertag KFreitag.
In der Pfingst/OsterWoche arbeitest du nur 16 +4,48 für den freien Montag hast also minus stunden.

Kommt halt auf die Feiertagsverteilung an.


Wenn der AG jedoch verlangt, dass du gleich verteilt arbeitest, dann musste halt einfach mal am Donnerstag ins Büro gehen und dir nen Stuhl schnappen, dich neben deiner Kollegin setzen (die ja auf deinen Mo-Mi Stuhl sitzt) und die Stunden abbummeln. Denn da dein AG so eine Verteilung möchte, muss er dir auch einen Arbeitsplatz bereitstellen, vielleicht bewegt er sich dann.

Jessip

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #5 am: 26.06.2019 10:55 »
Ich habe ja einen Antrag auf Teilzeit gestellt mit meiner Wunsch-Arbeitszeit. Im Antrag habe ich schon angegeben, dass ich Montag bis Mittwoch arbeiten möchte. Daraufhin wurde ja die Kollegin eingestellt, die Donnerstag und Freitag arbeitet. Insofern hat der AG meinem Wunsch entsprochen. Im Arbeitsvertrag ist nur die wöchentliche Arbeitszeit angegeben, nicht die Verteilung.

Ich gehe mal davon aus, dass bei dir solche Minusstunden gar nicht zusammenkommen können. Ich werde gerade genötigt, mich länger krankschreiben zu lassen, damit ich kein Minus mache. Ich kann ja auch Donnerstag und Freitag gar nicht arbeiten, selbst wenn ich es wollte der Arbeitsplatz ist besetzt. 

Spid

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #6 am: 26.06.2019 10:57 »
Ich halte das auch nicht für ein Dokumentationsproblem. Wenn der AG die Soll-Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt, ist das grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es ist dann aber sein Problem, ob am Donnerstag oder Freitag für Dich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wenn Du an einem Deiner Soll-Arbeitstage zur Arbeit erscheinst und der AG keinen Arbeitsplatz und/oder keine Arbeit für Dich hat, gerät er in Annahmeverzug, wenn Du ihm dies unverzüglich mitteilst und ihm Deine Arbeitskraft anbietest.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #7 am: 26.06.2019 11:02 »
Wenn der AG die Soll-Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt, ist das grundsätzlich nicht zu beanstanden
Heißt, der AN kann nur einen Wunsch äußern, der AG kann aber weiterhin bestimmen, wie die Zeit verteilt ist?

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #8 am: 26.06.2019 11:05 »
Ich gehe mal davon aus, dass bei dir solche Minusstunden gar nicht zusammenkommen können.
Den Satz verstehe ich nicht.
Zitat
Ich werde gerade genötigt, mich länger krankschreiben zu lassen, damit ich kein Minus mache. Ich kann ja auch Donnerstag und Freitag gar nicht arbeiten, selbst wenn ich es wollte der Arbeitsplatz ist besetzt.
Du läßt so lange krank schreiben wie du Krank bist und gehst dann halt am Do/Fr zur Arbeit, wenn du keine Minusstunden willst und du Mo-Mi krank warst..
Ist das ein Problem für dich? Wie oben schon beschreiben. Einen Stuhl auf dem du die 4,xh sitzen kannst wird es wohl geben und schlaue Literatur kann man immer lesen.

Jessip

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #9 am: 26.06.2019 11:08 »


Tariflich geht beides!

Ich weiß nicht ob man darauf Anspruch hat, sich Variante a) oder b) auszusuchen. Vielleicht kann da jemand was zu sagen.





Der Abteilung ist es total egal, ob ich einen Arbeitsplatz habe. Die sind ja nicht vor Ort. Die Schulen werden hier generell etwas stiefmütterlich behandelt.
Aber grundsätzlich haben sie ja zugestimmt, dass ich von Montag bis Mittwoch arbeite. Sonst würde hier ja nicht die andere Kollegin sitzen.

Spid

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #10 am: 26.06.2019 11:12 »
Wenn der AG die Soll-Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt, ist das grundsätzlich nicht zu beanstanden
Heißt, der AN kann nur einen Wunsch äußern, der AG kann aber weiterhin bestimmen, wie die Zeit verteilt ist?

Grundsätzlich ja. Wer sein TZ-Begehren auf §8 TzBfG hat zwar Anspruch darauf, daß mit ihm im Rahmen der Verkürzung der Arbeitszeit einvernehmlich eine bestimmte Lage der Arbeitszeit vereinbart wird, sofern betriebliche Gründe einer bestimmten Verteilung nicht entgegenstehen. Die Arbeitsvertragsparteien haben bei ihrer Vereinbarung der Änderung der Arbeitsbedingungen zur Verkürzung der Arbeistzeit jedoch eine solche Vereinbarung nicht getroffen. Gem. Preis im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht ist der Anspruch zur Festlegung der Lage der Arbeistzeit lediglich ein Annex zum Verringerungsanspruch, er kann also nur mit diesem geltend gemacht werden und dürfte nunmehr verwirkt sein. Mithin gelten also die üblichen Rahmenbedingungen für die ermessensfehlerfreie Ausübung des Direktionsrechts des AG im Hinblick auf die Lage der Arbeistzeit.

Spid

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #11 am: 26.06.2019 11:15 »


Tariflich geht beides!

Ich weiß nicht ob man darauf Anspruch hat, sich Variante a) oder b) auszusuchen. Vielleicht kann da jemand was zu sagen.





Der Abteilung ist es total egal, ob ich einen Arbeitsplatz habe. Die sind ja nicht vor Ort. Die Schulen werden hier generell etwas stiefmütterlich behandelt.
Aber grundsätzlich haben sie ja zugestimmt, dass ich von Montag bis Mittwoch arbeite. Sonst würde hier ja nicht die andere Kollegin sitzen.

Dann kann Dir das doch auch egal sein. Auftauchen, feststellen, daß Du nicht arbeiten kannst, dem AG dies schriftlich mitteilen und auffordern, Dich vertragsgemäß zu beschäftigen.

Jessip

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #12 am: 26.06.2019 11:17 »

Den Satz verstehe ich nicht.


Der war auf Kats Aussage zu Freitag früher gehen bezogen.

EricB

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #13 am: 26.06.2019 11:39 »
Falls es zu keiner Lösung mit dem Arbeitgeber kommt.
Gehe während deiner "normalen" Arbeitszeit Mo-Mi auf Arbeit. Solltest du dann Donnerstag mal krank werden, hol dir einen Krankenschein. Dann solltest du in der Woche ja Plusstunden machen. Vermutlich meint das dein Arbeitgeber, wenn er sagt, es gleicht sich irgendwann aus.

Unabhängig davon wäre die von Spid genannte Vorgehensweise natürlich das sinnvollste. Einfach mal Donnerstag und Freitag auf Arbeit erscheinen. Mal sehn, wie lange dein Arbeitgeber dann noch untätig ist.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
« Antwort #14 am: 26.06.2019 12:05 »
Aber grundsätzlich haben sie ja zugestimmt, dass ich von Montag bis Mittwoch arbeite. Sonst würde hier ja nicht die andere Kollegin sitzen.
Also Problem gelöst?
Du gehst Mo-Mi arbeiten, lässt dich Do-Fr Krankschreiben, wenn du Krank bist.
Wenn du mal am Do krank bist und Mo-Mi 8h gearbeitet hast, dann hast du ja in der Woche gleich mal 4,x PLUS Stunden!
Gehst Do. o. Fr. zur Arbeit (wie von mir und Spid beschrieben) , wenn du Minusstunden hast wg. Krankheit die am Mo-Mi waren oder gleichst diese Minusstunden mit unerwarteten Plus Stunden durch Feiertage (Tag der Deutschen Einheit, Himmelfahrt, ....)  aus.


also so what?