Wenn du die Vereinbarung hast, dass du an drei Tagen (Mo-Mi) arbeitest, entstehen auch nur an diesen Tagen Sollstunden (8 pro Tag in deinem Fall) Donnerstag und Freitag sind arbeitsfreie Tage ohne Sollarbeitszeit. Somit entsten bei Krankheit und Urlaub an den Tagen Montag bis Mittwoch je 8 Stunden und Donnerstag und Freitag bleibt dein Konto neutral (weder Soll- noch Istarbeitszeit bzw. Ausgleich) Du brauchst bei kurzen Erkrankung von Mittwoch bis Sonntag auch keinen Krankenschein. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ist das natürlich anders zu dokumentieren. Ohne Arbeitspflicht hast du auch keine Pflicht nachzuweisen ob du arbeitsfähig warst. Selbstverständlich reduziert sich in dem Fall der Urlaub, aber dafür benötigst du ja auch Donnerstag und Freitag keinen.