Autor Thema: fremde Federn  (Read 3535 times)

WYSWIG2019

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fremde Federn
« am: 03.07.2019 14:51 »
ein Vorgesetzter erhält vom Vorstand den Auftrag dich zum Oberarzt zu ernennen. Er tut es und macht vier Tage spähter einen Nachtrag Nebenabrede: Vertragsnehmer kann Assistentarbeiten unter der hälfte einer Assistenzartzstelle übernehmen. Zwingt den Vertragsnehmer auf Grund dessen erst einmal als Assistenzarzt eines andern Oberarztes seinen Dienst tun zu müssen. Mach ihn dann kommisarisch (vorrübergehend??) zum Entscheidungsträger dieser Abteilung. Und das seit nun 4 Jahren. Dann erklärt er dir das in diesen 4 Jahren ein anderer die medizinische Leitung hat( der jede zusammenarbeit mit dieser Abteilung abgelehnt hat) und deshalb die Funktionszulage Ihm zustehe.

 Ist das eine Leistungserschleichung (vom Codirektor)?
Der erste Hinweis war die Nichteiladung zu einer Feier mit den Enscheidungsträgern. Der zweite Hinweis kommt auf eine Anfrage für diese Zulage.
Auf Grund dieses Nachtrags erklärt er dich zum halben Assistenzarzt(öffendlich) und verlangt Arbeiten die eindeutig über das Arbeitspensum hinaus geht. Mündliche Aussage: Ich wollte Sie nie zu einem Oberarzt machen.
 

Spid

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Antw:fremde Federn
« Antwort #1 am: 03.07.2019 14:54 »
Ich rate dazu, zunächst mal die Gedanken zu ordnen und eine brauchbare Sachverhaltsschilderung zu fertigen.

was_guckst_du

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Antw:fremde Federn
« Antwort #2 am: 03.07.2019 14:58 »
...und ich rate dazu, die Klinik zu wechseln...

...der fehler liegt in der ursprünglichen Akzeptanz der nachtäglichen Nebenabrede...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WYSWIG2019

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Antw:fremde Federn
« Antwort #3 am: 03.07.2019 15:41 »
Wenn das mal so einfach währe.  Grundsätzlich bin ich der Auffassung wenn ich einen Vertrag bekomme wo ich Oberarzt bin.
Bekomme spähter durch einen Nachtrag   und der Nebenabrede eine Zurückstufung.
Ich gehe natürlich davon aus das dieser Nachtrag mit genötigter Unterschrift von vornherein Ungültig ist oder sind Sie da anderer Meinung?  BGB§??


Spid

  • Gast
Antw:fremde Federn
« Antwort #4 am: 03.07.2019 15:45 »
Wie meinen?

was_guckst_du

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Antw:fremde Federn
« Antwort #5 am: 03.07.2019 15:46 »
...die Nötigung zur Unterschrift ist die eine Sache...die andere Sache ist die, dass der Vertrag seit mehreren Jahren im Raum ist, ohne dass dessen Rechtswirksamkeit aufgrund der behaupteten Nötigung angegriffen wurde...
Gruß aus "Tief im Westen"

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nichts_tun

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Antw:fremde Federn
« Antwort #6 am: 03.07.2019 19:41 »
Der Threadtitel hält nicht, was er verspricht. Bis auf einige zuviele "h".

@TE: Wenn's so schlimm ist, warum nicht kündigen?