Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
nichts_tun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 26.06.2019 13:24 ---...ein generell strukturelles Problem zu lösen, in dem man überbezahlte Personen in Bereichen beschäftigt, wo sie nicht hingehören, kann man mit viel Wohlwollen zwar "modern und flexibel" nennen, ist aber letztendlich Wahnsinn und beinhaltet die Verschwendung von Steuergeldern...
--- End quote ---
Sie sind nicht überbezahlt. Die dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten sind nach der EG 12 zu vergüten.
Übrigens wurde ich auch schon "unterwertig" eingesetzt; mir hat das nicht geschadet und hat sich sodann sogar positiv auf mein LOB ausgewirkt (ich bin bei einer Kommune beschäftigt).
WYSWIG2019:
schau mal in den Tarifvertrag. Eingruppierungen in Besonderen Fällen z.B.TVÖD§13 (3) . In einem andern Tarifvertrag habe ich das selbe für vorübergehende niedriger Einstufung gelesen.
FRage:Wenn es also länger als die angegebene Zeit dauert könnte das dauerhaft werden?
Muß im Vertrag stehen das der Vertrag automatisch nach 3 o. 6 Monaten endet?
Organisator:
--- Zitat von: WYSWIG2019 am 03.07.2019 14:21 ---schau mal in den Tarifvertrag. Eingruppierungen in Besonderen Fällen z.B.TVÖD§13 (3) . In einem andern Tarifvertrag habe ich das selbe für vorübergehende niedriger Einstufung gelesen.
FRage:Wenn es also länger als die angegebene Zeit dauert könnte das dauerhaft werden?
Muß im Vertrag stehen das der Vertrag automatisch nach 3 o. 6 Monaten endet?
--- End quote ---
§ 13 TVöD bezieht sich auf eingruppierungsrelevante Änderungen innerhalb der übertragenen Tätigkeiten, ohne dass andere Tätigkeiten übertragen wurden. In dem genannten Beispiel werden andere Tätigkeiten befristet übertragen. Was meinst Du also mit Deiner Frage?
was_guckst_du:
--- Zitat von: nichts_tun am 27.06.2019 11:01 ---Sie sind nicht überbezahlt. Die dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten sind nach der EG 12 zu vergüten.
--- End quote ---
....wenn Sie nach EG 12 bezahlt werden, sind Sie für den Zeitraum, wo sie auf einer EG 9 Stelle arbeiten, überbezahlt...um nichts anderes geht es hier...
Spid:
Nein. Da die Höhe des Vergütungsanspruchs von der EIngruppierung abhängig ist und sich diese aus der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit ergibt, kann eine nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit nicht dazu führen, daß jemand, der das tariflich vorgesehene Entgelt erhält, überbezahlt ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version