Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"

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was_guckst_du:
...tarifrechtlich gesehen, sind sie natürlich nicht überbezahlt, da ihnen die Vergütung ihre Eingruppierung zusteht...

WYSWIG2019:
Eingruppierungen in Besonderen Fällen z.B.TVÖD§13 (3) man kann höher eingestuft werden. mit 6 MOnaten Frist. Ist die Tätigkeit innerhalb der 6 Monate beendet worden kann an zurückgestuft werden. wird die frist um 3 Tage (mindesvoraussetzung)überschritten ist die Eingruppierung dauerhaft. Die frist kann sich verlängern durch Arbeitsunterbrechungen Urlaub Krankheit und sonstige Verhinderungen. Bekommt man aber ingesamt 984 Stunden Arbeitszeit (40*4*6+ (3*8)) zusammen ist die Einstufung dauerhaft? Gibt es darüber HInaus ein Gesetz was eine Rückstufung erlaubt? Eine niedrigere Stufe selbst wenn sie ausgeübt wird kann meiner Meinung nach niemals zu einem geringeren Gehalt führen. Der Verlust geht zu Lasten des Vertragsnehmers. Wenn man allerdings  einen Änderungsvertrag unterschreiben soll dann kann man, soll man die Unterschrift verweigern.

Spid:
Was soll denn dieses Geblubber?

Organisator:

--- Zitat von: Organisator am 03.07.2019 14:30 ---§ 13 TVöD bezieht sich auf eingruppierungsrelevante Änderungen innerhalb der übertragenen Tätigkeiten, ohne dass andere Tätigkeiten übertragen wurden. In dem genannten Beispiel werden andere Tätigkeiten befristet übertragen. Was meinst Du also mit Deiner Frage?

--- End quote ---

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