Liebe Foristen,
ich arbeite bei einer Bundesoberbehörde.
Eingruppiert bin ich nach e12. Regelmäßig werden im Haus Abfragen gemacht, ob man sich auch andere Tätigkeiten vorstellen kann. Diese anderen Tätigkeiten sind mit schöner Regelmäßigkeit aber niedriger (bspw. e9) eingruppiert. Der Arbeitgeber sagt nun, dass dies "unschädlich" sei, da die Tätigkeit für max. 6 Monate (in diesem Zeitraum aber zu 100%, also eine komplett andere Eingruppierung/Wertigkeit) übertragen werde.
Ich bin der Meinung, dass der AG hier irrt. Ich erinnere mich, dass mit dem Zeitpunkt der Übertragung die Eingruppierung (unabhängig von vorherigen Eingruppierungen oder der Rechtsmeinung des AG) fest ist und es da keine zeitlichen "Spielräume" oder Fristen gibt.
Oder irre ich?