Hallo,
in vielen Stellenanzeigen bei den Kommunen wird der Hinweis: "...oder vergleichbare Ausbildung" verwendet.
Wer legt denn fest, was vergleichbar ist?
Darf man davon ausgehen, dass eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (Weiterbildung zum Rechtswirt) vergleichbar mit einer Ausbildung eines Verwaltungsfachangestellten sein dürfte?
Vielen Dank vorab.