Autor Thema: ..oder vergleichbare Ausbildung  (Read 3951 times)

Andre As

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..oder vergleichbare Ausbildung
« am: 26.06.2019 13:57 »
Hallo,

in vielen Stellenanzeigen bei den Kommunen wird der Hinweis: "...oder vergleichbare Ausbildung" verwendet.
Wer legt denn fest, was vergleichbar ist?
Darf man davon ausgehen, dass eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (Weiterbildung zum Rechtswirt) vergleichbar mit einer Ausbildung eines Verwaltungsfachangestellten sein dürfte?

Vielen Dank vorab.

Spid

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Antw:..oder vergleichbare Ausbildung
« Antwort #1 am: 26.06.2019 13:58 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Idefix

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Antw:..oder vergleichbare Ausbildung
« Antwort #2 am: 26.06.2019 16:01 »
Bei uns - Kommune in BW mit knapp 40 000 EW - wird es je nach Stelle bzw Bereich spezifiziert "....oder vergleichbare Qualifikation in einer Kommune" und hier sollen Industriekaufleute, Wirtschaftsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte nicht angesprochen werden. Und wenn diese Einschränkung "Ausbildung/Qualifikation in einer Kommune" fehlt, kann der Vergleich seeeeeeeeehr weit gefasst werden. Weshalb rufst Du bei der ausschreibende Stelle nicht an und fragst nach?