Autor Thema: Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor  (Read 21235 times)

WasDennNun

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #15 am: 26.06.2019 17:03 »
Und übrigens auch ohne Schulabschluss kann man bis zur EG14 tarifkonform eingruppiert werden, ist nur selten!

WasDennNun

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #16 am: 26.06.2019 17:04 »
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

Spid

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #17 am: 26.06.2019 17:12 »
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????

Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.

Es stellt sich die Frage, warum Du Tätigkeiten ausübst, von denen der AG nicht will, daß Du sie ausübst. Dabei handelt es sich - wie von @WasDennNun dargestellt - um einen abmahnwürdigen Tatbestand. Wenn der AG Dir diese Tätigkeiten überträgt und diese die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen, bist Du - da kein Sachvortrag erfolgt ist, der auch nur vermuten ließe, daß Du als sonstiger Beschäftigter anzusehen wärest - in E12 eingruppiert.

Max

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #18 am: 26.06.2019 19:01 »
Versuche planen und durchführen ist nicht unbedingt Forschung bzw. wiss. Arbeiten

RsQ

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #19 am: 26.06.2019 20:22 »
Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.
;D ;D 8)

WasDennNun

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #20 am: 27.06.2019 06:27 »
Versuche planen und durchführen ist nicht unbedingt Forschung bzw. wiss. Arbeiten
Eben:
Es gibt Elektriker, Metallbauer und Modellbauer die alle in der Forschung arbeiten und keine E13 erhalten. Oder meint hier jemand das ein Physiker die Kabel im CERN selber gelegt hat?

Und ganz ketzerisch und bitte nicht persönlich nehmen: Zu den Fähigkeiten und Tätigkeiten eines E13er gehört auch, den hier vorhanden Sachverhalt eigenständig und ohne fremde Hilfe zu "erforschen".
Denn ein Forscher stellt nicht nur Fragen (und sollte nur Fragen stellen, die noch nicht beantwortet sind, denn dann hat er seine Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht), er beantwortet sie, damit neue Fragen auftauchen können.

Fazit: Frage deinen AG ob du eigenständige Forschung machen sollst, respektive ob er von dir erwartet, dass du wissenschaftliche Arbeit machst. (und dazu gehört sicherlich diese Ergebnisse auf Konfernzen vorzutragen)
Falls ja: Dann ist deine Tätigkeit uU die einer E13 und du würdest E12 erhalten, da dir die wissenschaftliche Hochschulbildung fehlt.

dashn1bm

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #21 am: 27.06.2019 10:49 »
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.

Spid

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #22 am: 27.06.2019 10:56 »
Darf Dein „Chef“ namens des AG Arbeitsverträge schließen? Wenn nicht, dann tust Du nicht, was der AG Dir aufgetragen hat. Je nach konkretem Sachverhalt könnte man als AG dann gleich 2 AN abmahnen.

Bastel

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #23 am: 27.06.2019 10:57 »
Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.

Ansonsten kann es passieren:

Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12

Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.

TV-Ler

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #24 am: 27.06.2019 10:58 »
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.
In der Regel ist aber nicht der jeweilige "Chef", der dazu befugt ist im Namen des Arbeitgebers Tätigkeiten zu übertragen. Allenfalls kann er dir Aufgaben geben, die sich allerdings im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten bewegen müssen.

dashn1bm

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #25 am: 27.06.2019 10:59 »
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????

Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.

Es stellt sich die Frage, warum Du Tätigkeiten ausübst, von denen der AG nicht will, daß Du sie ausübst. Dabei handelt es sich - wie von @WasDennNun dargestellt - um einen abmahnwürdigen Tatbestand. Wenn der AG Dir diese Tätigkeiten überträgt und diese die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen, bist Du - da kein Sachvortrag erfolgt ist, der auch nur vermuten ließe, daß Du als sonstiger Beschäftigter anzusehen wärest - in E12 eingruppiert.

Nein, das habt ihr wohl falsch verstanden. Ich führe genau die Tätigkeiten aus, die man mir aufträgt.

Was ich meinte ist Folgendes:

Ursprünglich war meine Stelle auf EG13 ausgeschrieben (Sie haben einen Master gesucht)
Ich habe mich beworben und die Stelle bekommen. Sie haben sich gedacht, toll, der macht die selbe arbeit und wir stellen ihn billiger an. Das ist nun der Fall. Ich tue für weniger Geld genau die Dinge, die ursprünglich für die Masterstelle vorgesehen waren. Und genau die selben dinge, die meine Master kollegen machen.

dashn1bm

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #26 am: 27.06.2019 11:02 »
Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.

Ansonsten kann es passieren:

Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12

Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.

Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

TV-Ler

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #27 am: 27.06.2019 11:06 »
Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.

Ansonsten kann es passieren:

Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12

Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.

Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?
Jau!

Spid

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« Antwort #28 am: 27.06.2019 11:06 »
Er darf regelmäßig nur die vom AG übertragenen Tätigkeiten konkretisieren.

Spid

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #29 am: 27.06.2019 11:12 »
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????

Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.

Es stellt sich die Frage, warum Du Tätigkeiten ausübst, von denen der AG nicht will, daß Du sie ausübst. Dabei handelt es sich - wie von @WasDennNun dargestellt - um einen abmahnwürdigen Tatbestand. Wenn der AG Dir diese Tätigkeiten überträgt und diese die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen, bist Du - da kein Sachvortrag erfolgt ist, der auch nur vermuten ließe, daß Du als sonstiger Beschäftigter anzusehen wärest - in E12 eingruppiert.

Nein, das habt ihr wohl falsch verstanden. Ich führe genau die Tätigkeiten aus, die man mir aufträgt.

Was ich meinte ist Folgendes:

Ursprünglich war meine Stelle auf EG13 ausgeschrieben (Sie haben einen Master gesucht)
Ich habe mich beworben und die Stelle bekommen. Sie haben sich gedacht, toll, der macht die selbe arbeit und wir stellen ihn billiger an. Das ist nun der Fall. Ich tue für weniger Geld genau die Dinge, die ursprünglich für die Masterstelle vorgesehen waren. Und genau die selben dinge, die meine Master kollegen machen.

Maßgeblich ist die vom Arbeitgeber - das ist nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - übertragene Tätigkeit. Diese ergibt sich entweder unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem anderen schriftlichen Nachweis nach §2 NachwG.