Autor Thema: Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor  (Read 21234 times)

dashn1bm

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Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« am: 26.06.2019 15:56 »
Hi Leute,

ich habe einen Bachelorabschluss und bin beim fraunhofer institut angestellt in EG10 Stufe 2.
Ich habe gelesen, dass man mit Bachelorabschluss zwischen EG9 und EG12 angestellt wird.

Hat jemand eine Ahnung, ob da Spielraum besteht bei meiner Eingliederung?
Jemand Erfahrung mit Fraunhofer?

Auf Dauer ist mir EG10 zu wenig und ich kann mir das nicht leisten. Ich würde zwar gerne bleiben, aber nicht in EG10.

Danke für Infos :-)

LG

Spid

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #1 am: 26.06.2019 15:57 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.

dashn1bm

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #2 am: 26.06.2019 15:59 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.

thx :-) auf gut deutsch:

Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?

ds78

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #3 am: 26.06.2019 16:05 »
Grundsätzlich könntest du auch eine E13 oder E14 bekleiden, da bei TB beim Bund keine Bildungsvoraussetzungen vorliegen müssen wenn ich mich nicht irre. Allerdings werden in Ausschreibungen häufig formale Bildungsvoraussetzungen gefordert, die es unwahrscheinlich machen mit einem  Bachelor in E14 und höher zu landen.

Darüber hinaus muss die Wertigkeit deiner Tätigkeiten eben eine E12 ergeben. Derzeit sind sie offensichtlich nur eine E10. Da hilft nur vom AG höherwertige Tätigkeiten wirksam (dauerhaft) übertragen zu bekommen, dann würde die Tarifautomatik greifen und eine erneute Bewertung deiner Tätigkeiten könnten eine E11 oder E12 ergeben (Erfolg in Abhängigkeit vom AG sehr unterschiedlich, kann aber aufgrund der genannten Tarifautomatik auch eingeklagt werden).

Eine Beurteilung der Wertigkeit deiner Tätigkeite ist als Laie aufgrund der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zur Bestimmung der Wertigkeit häufig schwer bis unmöglich.

Es gibt allerdings AG die bewerten Administratortätigkeiten E10, andere AG mit E12 (Hallo Fachkräftemangel). Die verschiedenen AG scheinen also in der Bewertung doch relativ kreativ zu werden. :)

PS: Es gibt durchaus E13 Stellen, die auch für Bachelor ausgeschrieben sind. E12 im technischen Bereich sogar etwas häufiger. Aber ohne Änderung deiner Tätigkeiten wirst du da eher nicht "automatisch" landen im Sinne einer beamtenrechtlichen Beförderung z. Bsp.

Spid

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #4 am: 26.06.2019 16:13 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.

thx :-) auf gut deutsch:

Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?

Eine Führungsposition ist nicht erforderlich, lediglich eine auszuübende Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt.

@ds78: Die - häufig durch Entgeltzahlung ausgedrückte - Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.

Organisator

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #5 am: 26.06.2019 16:16 »

thx :-) auf gut deutsch:

Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?

Fast. Deine Tätigkeit = E 10. Änderungen an der E 10 nur mit Änderung der Tätigkeit. Eine Führungspostion muss das nicht zwingend beinhalten.

ds78

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #6 am: 26.06.2019 16:16 »

@ds78: Die - häufig durch Entgeltzahlung ausgedrückte - Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.

Ich weiß das. Lese dieses Forum und natürlich auch deine Ausführungen seit langer Zeit und regelmäßig. Das ändert aber nichts daran, dass man bis zum möglichen Ausgang einer Klage eben nur das Entgelt erhält was der AG für "richtig" hält. Dahingehend also mein Hinweis. :)

dashn1bm

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #7 am: 26.06.2019 16:21 »
Also wenn ich eure Antworten richtig deute, ist das nicht in Stein gemeißelt. Ich habe genau dieselben Tätigkeiten wie mein Kollege, der halt einen Master hat und VIEL mehr kriegt als ich und zudem weniger Berufserfahrung hat und auch sicherlich nicht mehr leistet.

Wenn der AG also ermessungsspielraum hat, kann ich ja theoretisch sagen: Da meine tätigkeiten dieselben sind wie die meines kollegen, der EG13 hat, bekomme ich sofort auch EG13 sonst bin ich raus? (Natürlich nett formuliert :-))

Spid

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #8 am: 26.06.2019 16:26 »
Der AG hat bei der Eingruppierung keinerlei Ermessen, das er ausüben könnte. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig für die Eingruppierung unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

ds78

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #9 am: 26.06.2019 16:37 »
Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Das ist besonders hervorzuheben wenn man sich in der Thematik nicht auskennt. :)

dashn1bm

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #10 am: 26.06.2019 16:57 »
Der AG hat bei der Eingruppierung keinerlei Ermessen, das er ausüben könnte. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig für die Eingruppierung unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

könntest du das nochmal auf Deutsch wiederholen? Ich verstehe das nicht  ::)

dashn1bm

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #11 am: 26.06.2019 16:59 »
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?

WasDennNun

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #12 am: 26.06.2019 16:59 »
Also wenn ich eure Antworten richtig deute, ist das nicht in Stein gemeißelt. Ich habe genau dieselben Tätigkeiten wie mein Kollege, der halt einen Master hat und VIEL mehr kriegt als ich und zudem weniger Berufserfahrung hat und auch sicherlich nicht mehr leistet.

Wenn der AG also ermessungsspielraum hat, kann ich ja theoretisch sagen: Da meine tätigkeiten dieselben sind wie die meines kollegen, der EG13 hat, bekomme ich sofort auch EG13 sonst bin ich raus? (Natürlich nett formuliert :-))
Dumm nur das man meistens meint, das der Kollege die selben Tätigkeiten ausübt wie man selber, aber die kleinen feinen Unterschiede in den Aufgaben bzw. in der Einsatzfähigkeit bzw. in der Verwendungsbreite dann doch dazu führen das es eben nicht die gleichen EGs sind.
Bzw. es kann ja auch sein, das der Kollege Tariflich in der EG10 anzusiedeln ist, trotz Master und der AG sich nur geirrt hat.

WasDennNun

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #13 am: 26.06.2019 17:00 »
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

dashn1bm

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Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
« Antwort #14 am: 26.06.2019 17:02 »
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????