Autor Thema: Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum  (Read 8383 times)

MaBreu

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgende Frage:

In den Protokollerklärungen zum TVöD SuE steht unter 6.c) , dass die Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusern der offenen Tür besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind. Demnach wäre hier die Eingruppierung in S15 anzuwenden. In den Eingruppierungsmerkmalen zu S15 steht im letzten Punkt: Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.

Ich und eigentlich alle Sozialpädagogen die ich aus offenen Jugendeinrichtungen kenne, sind in S11 eingruppiert. Kann mir jemand da den Hintergrund erklären?

Vielen Dank!

Spid

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #1 am: 26.06.2019 19:29 »
Es gibt keinen TVÖD SuE. Es gibt keine S11. „Schwierige Tätigkeiten“ führen zur Eingruppierung in S12, das Heraushebungsmerkmal für S15 ist „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“. Das Merkmal „schwierige Tätigkeiten“ ist in Protokollerklärung Nr. 12 erläutert. Protokollerklärung Nr. 6 ist für Sozialarbeiter unbeachtlich, sondern erläutert ein Tätigkeitsmerkmal für Erzieher.

MaBreu

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #2 am: 26.06.2019 20:58 »
Es gibt keinen TVÖD SuE. Es gibt keine S11. „Schwierige Tätigkeiten“ führen zur Eingruppierung in S12, das Heraushebungsmerkmal für S15 ist „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“. Das Merkmal „schwierige Tätigkeiten“ ist in Protokollerklärung Nr. 12 erläutert. Protokollerklärung Nr. 6 ist für Sozialarbeiter unbeachtlich, sondern erläutert ein Tätigkeitsmerkmal für Erzieher.

Woher weiß man, dass Protokollerklärung Nr. 6 für Sozialarbeiter unbeachtlich ist? Ist Nr. 12 dann für Sozialarbeiter beachtlich?

Spid

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #3 am: 26.06.2019 21:08 »
Bei den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen ist angegeben, welche Protokollerklärungen für sie relevant sind - bei S12 bspw. sind das die PE Nrn. 1, 12, 15.

MaBreu

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #4 am: 26.06.2019 21:21 »
Bei den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen ist angegeben, welche Protokollerklärungen für sie relevant sind - bei S12 bspw. sind das die PE Nrn. 1, 12, 15.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/entgeltordnung-s12.html

Da steht doch aber PE 1 und 11. Wo finde ich die Tätigkeitsmerkmale, auf die sich PE 6 bezieht?

Spid

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #5 am: 26.06.2019 21:30 »
Keine Ahnung, was Du da verlinkst, es ist jedenfalls tariflich unbeachtlich und - sofern Deine Ausführungen dazu stimmen - auch grundfalsch. Maßgeblich ist der zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossene Tarifvertrag, den Du bspw. auf der Website der VKA findest. S8b Fg. 1 verweist auf PE Nr. 6.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #6 am: 27.06.2019 08:10 »
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/tvd-v_if_v-13_lesefassung.pdf
Ich denke das hier ist das Dokument wonach man sich richten sollte.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #7 am: 27.06.2019 10:38 »
Woher weiß man, dass Protokollerklärung Nr. 6 für Sozialarbeiter unbeachtlich ist? Ist Nr. 12 dann für Sozialarbeiter beachtlich?

Protokollerklärung Nr. 12 gibt Regelbeispiele vor, was als "schwierige Tätigkeit" eines Sozialpädagogen zu verstehen ist. Die Tätigkeiten in einer Jugendeinrichtung dürfte im Regelfall nicht unter "schwierige Tätigkeiten" zu subsumieren sein.

Pogopank

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #8 am: 05.07.2019 23:48 »
Schwierig im Sinne des Tarifvertrages bedeutet nicht immer, dass die persönlichen Herausforderungen der Mitarbeiter im Arbeitsalltag berücksichtigt werden.^^
Euch als Team würde also nur die Möglichkeit bleiben, die richtige Eingruppierung zu beantragen und vor allem ausführlich zu begründen. Als Sozialpädagogen in eurem Fachbereich wäre demnach die Eingruppierung auf die S12 denkbar, wenn ihr die Richtlinien der Protokollerklärung Nr. 11 (!) erfüllt (keine Ahnung, weshalb in diesem Faden fälschlich immer wieder die PE Nr. 12 erwähnt wird, obwohl diese nur Zutrifft wenn euch die Aufgabe übertragen wurde Inobhutnahmen für die Jugendämter durchzuführen). Wenn die Mehrzahl eurer Besucher_innen konsumieren oder wenn mehrheitlich Strafentlassene darunter sind (bzw. mehr als 50% eurer Besucher_innen als Gesamtheit Punkte der PE Nr. 11), dann dürfte die S12 gerechtfertigt sein.
Vielleicht gibt es in eurem Bundesland eine Arbeitsfeldvertretung der OKJA, die euch dabei helfen kann, die richtigen Argumente zu finden bzw. die bereits Empfehlungen erarbeitet haben.
Solltet ihr vorwiegend "brave" Jugendliche im Treff haben, dann seid ihr bei S11 tatsächlich richtig eingruppiert.

Spid

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #9 am: 06.07.2019 07:43 »
Wer zu blöd ist, die richtige Fassung des Tarifvertrags - jene, die @WasDennNun verlinkt hat und in der PE 12 maßgeblich ist und den Inhalt hat, den nichts_tun ausführte - zur Hand zu nehmen, sollte besser davon Abstand nehmen, andere verbessern zu wollen oder gar Ratschläge zu erteilen. Dann kommt auch nicht so ein Bullshit raus. Eingruppierung wird auch nicht beantragt. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #10 am: 06.07.2019 22:22 »
@Pogopank: Spid hat schon recht deutlich geschrieben, dass dein Beitrag nicht sehr hilfreich war. Übrigens gibt's schon seit 2015 keine S11 mehr...

Pogopank

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #11 am: 07.07.2019 14:09 »
Ja, das hat Spid recht deutlich geschrieben... :-D
Zwar verbitte ich mir diesen Tonfall, aber ich bin lernfähig und bedanke mich für die kosntruktiven Anregungen, da mein Wissensstand veraltet war. Um Leser_innen vor Fehlinformationen zu schützen, werde ich meinen Beitrag - soweit dies möglich ist - entfernen.

Admin

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Antw:Eingruppierung Sozialpädagoge im Jugendzentrum
« Antwort #12 am: 07.07.2019 14:33 »
Bei den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen ist angegeben, welche Protokollerklärungen für sie relevant sind - bei S12 bspw. sind das die PE Nrn. 1, 12, 15.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/entgeltordnung-s12.html

Da steht doch aber PE 1 und 11. Wo finde ich die Tätigkeitsmerkmale, auf die sich PE 6 bezieht?

o.g. Seite ist total veraltet und ist bereits seit Jahren nicht mehr verlinkt. Vermutlich hatte sie Google trotzdem noch im Index. Sorry!
Ich habe die zugehörigen Seiten nun komplett entfernt.