Autor Thema: Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter  (Read 3618 times)

Tyto

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Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter
« am: 27.06.2019 11:36 »
Hallo liebe Foristen,

neben meinem Dienstposten als Beamter im gehobenen Dienst bei einer Kommune möchte ich nebenberuflich in der Lehre tätig werden. Die Anzeige der Nebentätigkeit beim Dienstherrn wurde schon erledigt.

Hat vielleicht schon jemand etwas ähnliches gemacht und kann etwas bezüglich der steuerlichen Behandlung der Vergütung sagen?
Gibt es sonst noch Dinge zu beachten?

Lieben Dank

D-x

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Antw:Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter
« Antwort #1 am: 27.06.2019 13:09 »
Das ist ja nichts unübliches. Ich selbst habe das zwar (noch) nicht gemacht, aber letztlich wird es ein ganz normales Nebenarbeitsverhältnis sein. Einkommen aus unselbständiger Arbeit, Steuerklasse VI, also erstmal ein sehr hoher Abzug, ggf. gibt's was über die Einkommensteuererklärung zurück.

Texter

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Antw:Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter
« Antwort #2 am: 27.06.2019 13:23 »
2400 Euro sollten im Rahmen der Übungsleiterpauschale steuerfrei sein

was_guckst_du

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Antw:Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter
« Antwort #3 am: 27.06.2019 14:07 »
im Jahr 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Tyto

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Antw:Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter
« Antwort #4 am: 27.06.2019 20:27 »
Lieben Dank für eure Antworten, dann weiß ich schon mal besser Bescheid  :D

BStromberg

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Antw:Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter
« Antwort #5 am: 02.07.2019 08:03 »
Beim hiesigen Studieninstitut (an der FH dürfte es nicht anders sein) läuft das alles geregelt ab. Alle paar Wochen einmal ins Sekretariat, dann abzeichnen, in welchem Umfang doziert wurde und kurz danach gibt es die brutto-für-netto Vergütung.

M.W.n. lassen sich die meisten Institute unterschreiben, dass man einverstanden ist, wenn zum Jahresende eine Sammelaufstellung an das zuständige Finanzamt geschickt wird... der Fiskus kennt dann zumindest dein erwirtschaftetes Einkommen und du deklarierst das dann sauber in der EkSt-Erklärung unter Berücksichtigung der Freibeträge. Ich habe immer geschaut, dass in Summe die (aktuell) 2.400€-Grenze für die Übungsleiterpauschale nicht gerissen wird.

Achtung:
Bei mehreren "Zuverdiensten" muss man aufpassen bzw. schauen, ob/inwiefern ein Teil ggf. unter die 720€-Ehrenamtspauschale fällt und zusätzlich steuerfrei bleibt (z.B. Aufwandsentschädigungen für Mitwirkung in kommunalpolitischen Vertretungsgremien etc.).
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Tyto

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Antw:Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter
« Antwort #6 am: 03.07.2019 22:16 »
Danke für deinen Beitrag @BStromberg, ich vermute es wird bei mir ähnlich sein.

Ich habe gelesen, dass zukünftig eine Erhöhung des Freibetrages auf 3.000€ geplant ist. Weist du da schon genaueres?

BStromberg

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Antw:Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter
« Antwort #7 am: 04.07.2019 07:41 »
Danke für deinen Beitrag @BStromberg, ich vermute es wird bei mir ähnlich sein.

Ich habe gelesen, dass zukünftig eine Erhöhung des Freibetrages auf 3.000€ geplant ist. Weist du da schon genaueres?

Nee, Steuerrecht ist nicht mein Ding.

Ich krieg schon jetzt graue Haare, wenn ich an die EkSt-Erklärung am WE denke oder als Betroffener die Eckdaten der vermeintlich kostenneutralen Grundsteuerreform vor meinem geistigen Auge vorbeiziehen lasse.
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