Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit
Oluupo:
Hallo,
ich war bis gestern noch Auszubildender und habe meine Prüfung bestanden. Danach bekam ich direkt einen Arbeitsvertrag nach TV-L und wurde in E5 Stufe 1 eingruppiert (vollzeit), welcher seit heute gilt.
Ich bin erstmal bis zum 30.06.20 befristet eingestellt. Befristungsgrund ist § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG.
Nun würde mich interessieren, ob 6 Monate Probezeit üblich sind und ob ich dennoch in dieser Zeit Urlaub nehmen darf? Mir wurde in der Personalabteilung gesagt, ich fange direkt bei null an und die Ausbildungszeit wird weder bei der Eingruppierung noch bei der Probezeit mit einkalkuliert, was ich sehr schade finde.
Kennt sich da vielleicht jemand aus?
RsQ:
Dass man während der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf, wäre mir neu - und auch sehr überraschend. Niemand kann doch erwarten, dass jemand ein halbes Jahr ohne Erholungspause durcharbeitet.
Man sollte aber in eigenem Interesse nicht gleich, gerade in den ersten drei Monaten, durch übermäßige Abwesenheit auffallen (Urlaub, längere Erkrankung - sofern vermeidbar).
Matzki:
Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis entfällt die Probezeit.
In einem Ausbildungsverhältnis wird regelmäßig weder einschlägige, noch förderliche Berufserfahrung gesammelt.
nichts_tun:
Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG) erworben.
D. h. du kannst während der Probezeit durchaus Urlaub nehmen. Wie ausgeführt, bei Übernahme aus einem Ausbildungsverhältnis, entfällt die Probezeit.
RsQ:
--- Zitat von: nichts_tun am 27.06.2019 19:06 ---Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG) erworben.
--- End quote ---
Was heißt das im Umkehrschluss? Welchen Urlaubsanspruch hat man in der Probezeit (bzw. eben in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses)? Ist das signifikant weniger als 50% des Jahresurlaubs?
(Mal abgesehen von der faktischen Hürde, sich als "Neuling" ggf. erstmal einer Teamplanung unterwerfen zu müssen.)
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