Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Übernahme nach Ausbildung, 6 Monate Probezeit

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WasDennNun:
Eben.

Es geht noch einfacher: Einfach ne 2 Wochen Urlaub beantragen und bewilligen lassen, da braucht man keine Gespräche mit den Chefs, sondern immer nur im team, bzgl. Absprachen was Arbeit angeht.
Ok aber natürlich nicht 30 Tage im 2. Monat.........

Spid:
2 Wochen Urlaubsanspruch hat man frühestens nach 4 Monaten...

WasDennNun:
2 Wochen Urlaub bekommen kann man ab dem ersten Arbeitstag.

--- Zitat von: Spid am 28.06.2019 21:02 ---2 Wochen Urlaubsanspruch hat man frühestens nach 4 Monaten...

--- End quote ---
Die Aussage ist in Ihrer Pauschalität natürlich nur korrekt, sofern der JU maximal 30 Tage bei einer 5 Tage Woche ist.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.06.2019 10:23 ---2 Wochen Urlaub bekommen kann man ab dem ersten Arbeitstag.

--- End quote ---

Aus Kulanz des Arbeitgebers, Anspruch auf zwei Wochen besteht hingegen nicht am ersten Arbeitstag.

Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.06.2019 10:23 ---2 Wochen Urlaub bekommen kann man ab dem ersten Arbeitstag.

--- Zitat von: Spid am 28.06.2019 21:02 ---2 Wochen Urlaubsanspruch hat man frühestens nach 4 Monaten...

--- End quote ---
Die Aussage ist in Ihrer Pauschalität natürlich nur korrekt, sofern der JU maximal 30 Tage bei einer 5 Tage Woche ist.

--- End quote ---

Sie ist in allen tariflichen Konstellationen korrekt, weil auch mit dem tariflichen Zusatzurlaub (Schicht, Wechselschicht...) oder dem gesetzlichen Zusatzurlaub für Behinderte ein Urlaubsanspruch von 2 Wochen vorher erreicht wird.

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