Das scheint mir jeder Arbeitgeber anders auszulegen. Bei einem Arbeitgeber wurde mir gesagt man kann in den 6 Monaten Probezeit keine Urlaub nehmen, nur Gleittage. In der Praxis hat man dann aber doch Urlaub genehmigt wenn es notwendig war.
Das ist natürlich höchstgradig falsch.
Nehmen kann man soviel wie man Jahresurlaub hat. Bewilligen muss der AG jedoch nur nach der Formel unten.
Es gibt kein Verbot das man seinen Jahresurlaub ab Tag eins nehmen könnte. Nur Anspruch auf den vollen JU hat man erst nach 6 Monaten.
Ich bin durchaus schon im ersten Monat einer Neuanstellung eine Woche in den Urlaub gefahren!
War halt so abgesprochen und kein Problem.
Bei einem anderen Arbeitgeber kann man nur so viel Urlaub nehmen wie man bereits erworben hat. Also 30 Tage Urlaub durch 12 Monate ergibt 2,5 Tage Urlaub die man pro Monat erworben hat - und nur das kann man nehmen. Ich glaube das ist auch die korrektere Auslegung.
Ja, das ist der korrekte Anspruch den dir dein AG nicht verwehren kann. Ansonsten s.o.