Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin

<< < (34/43) > >>

BerlinBerlin1:

--- Zitat von: Chrille1507 am 25.06.2020 09:40 ---Hallo Olsen,

wie kommen Sie denn darauf, dass sich die große Mehrheit für die komplette Auszahlung entscheidet?

--- End quote ---

Wie man sich entscheidet, dürfte wohl hauptsächlich von der Parkplatzsituation vor Ort abhängen.
Wer jetzt mir Auto / Fahrrad fährt, wird es auch weiterhin so tun und wer den ÖPNV nutzt, weil es zum
Beispiel vor Ort keine Parkplätze gibt, der wird auch weiterhin den ÖPNV nutzen.

Chrille1507:
Im Haushaltsumsetzungsgesetz 2020 vom 11. Juni 2020 wird die Hauptstadtzulage als § 74a ergänzt und für die Beamten des Landes Berlin eingeführt.

Im Absatz 8 zum genannten Paragrafen findet sich auch folgender Satz:

"(8) Den Tarif- und sonstigen Angestellten des Landes kann in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 7 eine Ballungsraumzulage gewährt werden. Satz 1 gilt auch für die Beschäftigten der Beteiligungen des Landes."

Wastelandwarrior:
Da aber (Landes-)Haushaltsrecht, das (Bundes-)Tarifrecht nicht brechen kann... ist das nur eine haushaltsrechtliche Erlaubnis. Ob die tarifrechtlich zulässig ist, bleibt abzuwarten.

Spid:
Selbstverständlich ist eine Besserstellung von AN gegenüber den tariflichen Regelungen tarifrechtlich erlaubt - das stand niemals infrage. Fraglich ist lediglich, ob die TdL es zuläßt. Das ist keine tarifrechtliche Frage.

Wastelandwarrior:
ok. Vereinsrechtlich. Satzungsrechtlich. Stimmt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version