Autor Thema: Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin  (Read 60411 times)

wossen

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #195 am: 12.09.2020 10:37 »
Von einem Gehaltsbonus von 150€ brutto würden übrigens Beamte netto wesentlich stärker profitieren als Tarifangestellte.

Es ist also eine Maßnahme, welche die Nettogehaltsdifferenzen verstärkt.

Tja, bis A13/TVL-13 - dabei liegt doch ein großes Problem in der Bezahlung von hochqualifizierten Tarifbeschäftigten (gerade in den niedrigen Erfahrungsstufen)

Spid

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #196 am: 12.09.2020 10:41 »
Ist eigentlich ein Geschlecht stärker von der E13-Grenze betroffen? Da es an hinreichenden Darlegungen fehlt, weshalb die Zulage ab E13 nicht zur Anwendung kommt, wäre es dann eine verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

marco.berlin

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #197 am: 12.09.2020 17:35 »
Sehe ich das gleiche Problem, wie es die Gewerkschaften regelmäßig bei den Tarifverhandlungen praktizieren, in dem Sie Sockelbeträge bis zu bestimmten Entgeltgruppen verlangen... Oder bei der Jahressonderzahlung praktiziert wird... Einmal festzurren das System und wenn Erhöhung oder Zulage oder was auch immer, dann prozentual für alle im gleichen Verhältnis. Falls jemand den „Einheitslohn“ wünscht, dann soll es beim Namen benannt werden.

Spid

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #198 am: 12.09.2020 17:56 »
Besteht denn Grund zur Annahme, daß das stalinistisch-ökologistische Regime in Berlin etwas anderes als enteignete, in heruntergekommenen staatlichen Wohnungen wohnende Untertanen mit Einheitslohn möchte?

marco.berlin

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #199 am: 13.09.2020 16:02 »
So deutlich würde ich es nicht beschreiben, aber in jedem Fall ist die Prioritätensetzung eine falsche. Das Geld auch mal sinnvoll in die Modernisierung der Verwaltung gesteckt, wäre auch eine Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden. Damit meine ich mal nicht sowas wie Digitalisierung. Wie wäre es mal Dienstgebäude und Inventar zu modernisieren. Ich erinnere mich daran, wie vor knapp 4 Jahren jemand in Regierungsverantwortung mal festgestellt hat, dass es wohl auch bei sowas profanem Aufholbedarf gäbe... Die Legislaturperiode ist so gut wie rum, viel passiert ist nicht. Ich behaupte mal, dass der Bürger dafür mehr Verständnis hätte als für eine „Corona-Prämie“ oder eine „Berlin-Zulage“.

Janos

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #200 am: 16.09.2020 15:08 »
Hallo.

Mal eine Überlegung zur steuerrechtlichen Wirkung des Zuschusses zum Firmenticket. Wenn ich den steuerfreien Zuschuss von 55,42 Euro wähle, spare ich am Ende keine Einkommensteuer, sondern nur die 8 Euro/Monat Preisnachlass durch die BVG.

Denn ich muss bei der Einkommensteuererklärung die steuerfreie Erstattung in Höhe von 55,42 Euro/Monat bei der Entfernungspauschale gegenrechnen, mindere also damit meine Werbungskosten und damit letzlich meine Steuererstattung. Und zwar um genau denselben Betrag, den ich zuvor monatlich an Lohnsteuer (zunächst) gespart habe (z. B. bei 30 % Grenzsteuersatz von 55,42 Euro sind das 16,63 Euro monatlich). Ich spare monatlich 16,63 Euro Lohnsteuer, also 199,51 Euro im Jahr, erhalte aber eine um 199,51 Euro geringere Steuererstattung.

Sehe ich das richtig oder habe ich einen Denkfehler.... :o

Danke und Gruß, Janos

Icke

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #201 am: 18.09.2020 21:23 »
Du darfst nicht davon ausgehen, dass jeder Arbeitnehmer eine solch weite Entfernung zur Arbeit zurückzulegen hat, dass es sich steuerlich lohnen würde. Zudem ist der Zuschuss i.H.v. 55,42 Euro nicht nur steuer-, sondern auch sozialabgabenfrei.

BerlinBerlin1

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Spid

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #203 am: 25.10.2020 15:05 »
Oh, schon wieder...


Spid

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #205 am: 25.10.2020 16:36 »
Jetzt sollte jeder Betroffene mal seinen Arbeitsvertrag rauskramen und schauen, mit welcher Bezugnahmeklausel der eigene Arbeitsvertrag ausgestattet ist.

Maximus2584

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #206 am: 25.10.2020 16:38 »
Jetzt sollte jeder Betroffene mal seinen Arbeitsvertrag rauskramen und schauen, mit welcher Bezugnahmeklausel der eigene Arbeitsvertrag ausgestattet ist.

Grund?

Spid

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #207 am: 25.10.2020 16:52 »
Wenn Berlin aus der TdL fliegt, geht es grundsätzlich in die Nachwirkung des TV-L - und zwar mit dem Stand (auch der Entgelttabellen) zum Beginn der Nachwirkung, es sei denn, man hat eine dynamische, vollständige und unbedingte Verweisung auf den TV-L im Arbeitsvertrag, dann gilt der TV-L stets in der aktuellen Fassung, ganz gleich, ob Berlin tarifgebunden ist oder nicht. Mir sind in Berlin mehr als ein Dutzend Arbeitsvertragsmuster bekannt, die mal die zuvor genannte Verweisung, mal eine abgestufte Verweisung und mal eine Gleichstellungsabrede enthalten, was jeweils zu unterschiedlichen individuellen Rechtsfolgen führt.

BerlinBerlin1

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #208 am: 25.10.2020 17:01 »
...Mir sind in Berlin mehr als ein Dutzend Arbeitsvertragsmuster bekannt...

Sie erstaunen einen immer wieder.

Melvin

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Antw:Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin
« Antwort #209 am: 25.10.2020 18:21 »
"Der Ausschluss soll erst in fünf Jahren in Kraft treten. Berlin würde dadurch Sitz und Stimmrecht in der Tarifgemeinschaft verlieren."
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/10/berlin-auschluss-aus-tarifgemeinschaft-wegen-hauptstadtzulage.html
Wie darf man das verstehen? Gelbe statt roter Karte bzw. Zeitstrafe wie im Eishockey?