Wenn Berlin aus der TdL fliegt, geht es grundsätzlich in die Nachwirkung des TV-L - und zwar mit dem Stand (auch der Entgelttabellen) zum Beginn der Nachwirkung, es sei denn, man hat eine dynamische, vollständige und unbedingte Verweisung auf den TV-L im Arbeitsvertrag, dann gilt der TV-L stets in der aktuellen Fassung, ganz gleich, ob Berlin tarifgebunden ist oder nicht. Mir sind in Berlin mehr als ein Dutzend Arbeitsvertragsmuster bekannt, die mal die zuvor genannte Verweisung, mal eine abgestufte Verweisung und mal eine Gleichstellungsabrede enthalten, was jeweils zu unterschiedlichen individuellen Rechtsfolgen führt.