Autor Thema: [HE] Von der öffentlichen Verwaltung zur Lehrerin  (Read 3482 times)

XYZ

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Hallo liebe Community,

ich bin 24 Jahre als und habe den Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung im höheren Dienst absolviert. Aktuell bin ich bei einer Behörde als Sachbearbeiterin eingesetzt. Jedoch würde ich gerne meinen Traum als Lehrerin verwirklichen.

Ich habe mich bereits über Quereinstiege informiert (nicht möglich), da ich kein Mangelfach studiert habe. An sich bin ich für mehrere Lehramtsstudiengänge offen. Jedoch würde ich am liebsten Berufsschullehrerin werden, um meine Vorkenntnisse in der Verwaltung anwenden zu können.

Viele Unis in Hessen bieten jedoch dieses Studium (Richtung Wirtschaft und Verwaltung) nicht mehr an.

Hat jemand Erfahrungen mit einem Wechsel von der Sachbearbeitung (ich arbeite erst seit einem Jahr in der Verwaltung) in den Bereich Schule?
Sollte ich einen Studienplatz erhalten, kann ich meinen Beamtenstatus nicht mitnehmen. Gibt es Ausnahmen?
Hat noch jemand andere Tipps oder Erfahrungen mit diesem Thema?


Über Anregungen würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus und alles Gute!


 

gerzeb

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Antw:[HE] Von der öffentlichen Verwaltung zur Lehrerin
« Antwort #1 am: 02.07.2019 13:58 »
Mit einem Bachelor ist man regelmäßig nicht im höheren Dienst... ::)

Amtsschimmel

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Antw:[HE] Von der öffentlichen Verwaltung zur Lehrerin
« Antwort #2 am: 02.07.2019 14:15 »
Ich denke auch eher, dass du dich im gehobenen Dienst befindest (A9g - A13g).

Da der Wechsel vom Verwaltungs- in den Schuldienst einen horizontalen Laufbahnwechsel darstellt, müsste das Ganze eigentlich auch mit Lehrgängen zu machen sein (analog Wechsel von Verwaltung in Vollzug?).
Gymnasiallehrer sind regelmäßig im höheren Dienst, bei Berufsschullehrern bin ich mir nicht sicher. Also wäre noch zu prüfen, ob neben dem horizontalen auch ein vertikaler Laufbahnwechsel (gD->hD) notwendig ist.
Hierfür würdest du dann mindestens einen Masterabschluss benötigen.

XYZ

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Antw:[HE] Von der öffentlichen Verwaltung zur Lehrerin
« Antwort #3 am: 03.07.2019 22:17 »
Hallo liebe Community,

ich bin 24 Jahre als und habe den Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung im gehobenen Dienst absolviert. Aktuell bin ich bei einer Behörde als Sachbearbeiterin eingesetzt. Jedoch würde ich gerne meinen Traum als Lehrerin verwirklichen.

Ich habe mich bereits über Quereinstiege informiert (nicht möglich), da ich kein Mangelfach studiert habe. An sich bin ich für mehrere Lehramtsstudiengänge offen. Jedoch würde ich am liebsten Berufsschullehrerin werden, um meine Vorkenntnisse in der Verwaltung anwenden zu können.

Viele Unis in Hessen bieten jedoch dieses Studium (Richtung Wirtschaft und Verwaltung) nicht mehr an.

Hat jemand Erfahrungen mit einem Wechsel von der Sachbearbeitung (ich arbeite erst seit einem Jahr in der Verwaltung) in den Bereich Schule?
Sollte ich einen Studienplatz erhalten, kann ich meinen Beamtenstatus nicht mitnehmen. Gibt es Ausnahmen?
Hat noch jemand andere Tipps oder Erfahrungen mit diesem Thema?


Über Anregungen würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus und alles Gute!

Amtsschimmel

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Antw:[HE] Von der öffentlichen Verwaltung zur Lehrerin
« Antwort #4 am: 03.07.2019 22:48 »
Du kannst natürlich gerne auf jemanden warten, der exakt deinen Fall vorgelebt hat.

Wenn du uns allerdings mit adäquaten Informationen über deine genaue Lage versorgst (aktuelle Laufbahn, angestrebte Laufbahn), könnte man dir sicherlich besser helfen. Auf Ersteres kannst du nämlich u.U. länger warten.

Stefannew

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Antw:[HE] Von der öffentlichen Verwaltung zur Lehrerin
« Antwort #5 am: 07.07.2019 10:30 »
Ziel: Lehrerin an kaufmännischen Berufsschulen

Wenn du bereits einen Bachelor in einen wirtschaftswissenschaftlichen Bereich hast, mach den Master in Wirtschaftspädagogik (4 Semester), danach kannst du dann dein Referendariat an beruflichen Schulen (Bereich: Wirtschaft und Verwaltung, 2 Jahre; Beamter auf Widerruf) machen. Danach kannst du an jeder kaufmännischen Berufsschule, FOS, BOS etc. unterrichten. Du startest in der Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes (Eingangsbesoldung A13).