Autor Thema: Entlassung nach Beurteilung  (Read 10590 times)

Paragraph

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Entlassung nach Beurteilung
« am: 29.06.2019 18:28 »
Hallo,

ich bin Beamter auf Probe und würde normalerweise zum 01.10. zum Beamten auf Lebenszeit. Leider hatte ich bei meiner Behörde sehr viel Pech und habe eine Chefin, die mich absolut nicht ausstehen kann.

Kurzum: Ein guter Beurteilungsbeitrag, danach Referatswechsel in neues Referat, dort nach Hälfte der Probezeit schlechte Beurteilung, gegen die ich nicht vorgegangen bin, da ich so dumm war mich erpressen zu lassen ("Wenn Sie Widerspruch einlegen, sorge ich dafür, dass Sie hier nicht mehr glücklich werden"). Danach habe ich mich halb totgearbeitet und habe nun eine Bewertung erhalten, die sogar noch schlechter ist und zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen soll.

Die Beurteilung an sich hat ganz klassisch nur Kreuzchen. Auf Nachfrage bei meiner Chefin (unter Zeugen), warum die Kreuze so gesetzt wurden kamen Sätze wie:
"das ist ein allgemeiner Eindruck"
"das muss ich nicht begründen"
"ich habe davon doch keine Ahnung, sie sind einfach der Stelle nicht gewachsen"
oder sogar die Nennung von Vorgängen, die ich angeblich verfristet hätte, was ich sogar schriftlich widerlegen kann - somit also glatte Lügen.
Gegen diese Beurteilung (letzte Woche erhalten), werde ich nun Widerspruch einreichen und einen Anwalt, der mich vertritt, habe ich auch schon gefunden. Gleichzeitig breitet sich gerade in mir eine große Unsicherheit aus und es stellen sich mehrere Fragen:

1) Ich kann schriftlich sehr viele der gesetzten Bewertungen widerlegen. Beispiele: Herr XYZ verfristet oft Vorgänge, Gegenbeweis: Systemseitige Erfassung aller Vorgänge, damit alles widerlegbar, Herr XYZ arbeitet nicht wirtschaftlich, Gegenbeweis: Mehrere Vorschläge für mehr Wirtschaftlichkeit wurden umgesetzt, durch mich bisher Ersparnis von circa 1,5 Mio. EUR etc., Ich habe ein Dokument mit solchen Beweisen und Gegendarstellungen erstellt und es umfasst bereits jetzt 20 Seiten.
Frage: Wie argumentiere ich am Besten gegen simpel gesetzte Kreuzchen, zu denen sich die Beurteilerin nicht äußern will? "Das ist halt mein Eindruck" kann ja keine Begründung sein

2) Müsste nicht bei Zweifeln über die Beurteilung zunächst angeboten werden, die Probezeit zu verlängern? Ich habe keine silbernen Löffel geklaut o. ä., es gab nur eine Person in den letzten Jahren, die eine ähnliche Beurteilung hatte, und die war gerechtfertigt aufgrund grober Verstöße gegen Dienstpflichten. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.

3) Wie gehe ich ansonsten nun vor? Terminiert sind bisher (jeweils mit Personalrat als Zeugen): Erörterung der Beurteilung von der Zweitbeurteilerin(die Erstprüferin konnte mir ja nicht sagen, warum die Kreuze so gesetzt werden). Anhörung zur Entlassung (die Personalabteilung weiß, dass ich gegen die Beurteilung vorgehen werde und will dennoch direkt die Entlassung? Das scheint mir seltsam). Ansonsten habe ich einen Rechtsschutzantrag über meine Gewerkschaft erhalten und somit wird der Widerspruch entsprechend juristisch von "Profis" geschrieben, die meine Argumente entsprechend verpacken. Bis jetzt wurde hier zumindest festgestellt, dass bei der Beurteilung ein Jahr meiner Probezeit vergessen wurde (nämlich das erste mir der guten Bewertung), die Stellenbeschreibung falsch war, inhaltliche Widersprüche bestehen und einige Bewertungskriterien nicht bewertbar sind (Innovationsfähigkeit....meiner einer Stelle als stark reglementierter Beamter im Ministerium). Dennoch habe ich Angst um meine Existenz - bisher war das Studium exzellent, beide Praktika sehr gut und das erste Jahr beim Dienstherren auch sehr gut. Auf einmal kommt es zu Erpressung einer einem Vorgesetzten, der Psychoterror fährt (ich bin nicht der Einzige im Referat, der Probleme mit ihr hat).

Für jedwede Anregungen bin ich angesichts der schweren Situation dankbar!




clarion

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Antw:Entlassung nach Beurteilung
« Antwort #1 am: 02.07.2019 22:27 »
Hallo Paragraph,

ich kann Dir leider nicht unmittelbar helfen und hoffe, dass Du heile aus der Geschichte herauskommst.

Mir fällt nur Eines auf: Du scheinst Gestaltungswillen zu haben und hast Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit gemacht und das als "der Neue", vielleicht bist du sogar Berufsanfänger. Kann es sein, dass Du Deine Beurteilerin damit vielleicht unwissentlich übergangen hast oder sie irgendwie düpiert hast? Hast Du Dienstwege vielleicht nicht eingehalten oder Hierarchien nicht beachtet oder warst Du undiplomatisch? Wärest Du sogar als junger smarter Mitarbeiter eine Konkurrenz für Sie?

Manche Leute in den Ämtern und Ministerien sind da verdammt empfindlich und können einem schwer schaden, wenn man Ihnen quer kommt.

Meine Denkanstöße helfen Dir akut nicht, sind aber vielleicht für die Selbstrefektierung hilfreich.

Ich drücke Dir die Daumen!!!

Paragraph

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Antw:Entlassung nach Beurteilung
« Antwort #2 am: 04.07.2019 22:11 »
Ich bin tatsächlich Berufsanfänger Anfang 20 und in einer obersten Bundesbehörde eingesetzt. Am Anfang war ich auf der Stelle überfordert aber das hat sich schnell gelegt und ist seit über 1,5 Jahren überhaupt nicht mehr der Fall. Meine Führungskraft wurde selbst widerwillig in den jetzigen Bereich gesetzt und wirkt sehr überfordert ohne ihre Referenten. Vielleicht hatte Sie vorher einen sehr erfahrenen Sachbearbeiter, aber ein A13er ist ja wohl kaum mit einem Inspektor vergleichbar? Vielleicht ist es auch der Frust und ich als DEUTLICH der Jüngste kriege es ab? Vielleicht bin ich als einziger in Probezeit auch ein gefundenes Opfer? Das kann vieles sein und deshalb versuche ich wirklich nur eine gangbare Lösung zu finden.

Stand jetzt wird ein Widerspruch erfolgen und falls dies nicht hilft eine Klage. Laut Aussagen meines Fachanwalts ist Bewertung an sich fehlerhaft und das Gericht dürfte allein aufgrund der Tatsache einer direkten Entlassung einen Ermessensfehlgebrauch darstellen, weil man mich auch hätte versetzen und die Probezeit verlängern können. Die Situation bis dahin ist aber sehr frustrierend.

Wegbeworben habe ich mich bereits und eine Zusage habe ich ebenfalls schon erhalten. Wenn ich wechsele, möchte die neue Behörde aber die Beurteilungen sehen, also muss ich die Daumen drücken, dass der Widerspruch zeitnah durch kommt.

Bis dahin sammle ich alles an schriftlichen Beweisen und Zeugenaussahen, was ich kann und hoffe, dass ich es nicht brauchen werde.

Was für ein Schlamassel

Wenn das Thema durch ist werde ich hier auf jeden Fall einen aktuellen Stand posten.

Casiopeia1981

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Antw:Entlassung nach Beurteilung
« Antwort #3 am: 04.07.2019 22:31 »
Hi,

ich glaube, dass du gut aus der Sache rauskommen wirst. Wichtig ist, dass du sachlich bleibst. Hast du intern mit dem Personalrat mal gesprochen?

Meine Erfahrung zeigt, dass das oft viel bewirken kann.

Im Übrigen sieht die BLV zwei unterschiedliche Verwendungen in der Probezeit vor.

Ich habe bisher nur einmal erlebt, dass sich ein Beamter auf Probe wegen Schlechtleistung entlassen wurde und der hat zu weilen vor Gericht recht bekommen. Bei dem Kollegen wäre eine Entlassung absolut gerechtfertigt gewesen.

Deine Thread lässt darauf schließen, dass du nicht ganz dumm bist ;).

Johnny75

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Antw:Entlassung nach Beurteilung
« Antwort #4 am: 05.07.2019 09:26 »
Im Übrigen sieht die BLV zwei unterschiedliche Verwendungen in der Probezeit vor.

Naja, aber stringent eingehalten wird das auch nicht. Meine "Zweitverwendung", während derer ich zum BaL ernannt (und gleichzeitig nach A10 befördert wurde) war meine Elternzeit  ;D


@TE: Mir scheint auch, dass das Problem bei der Beurteilerin und ganz sicher nicht bei Dir liegt, sofern sich alles so zugetragen hat, wie Du ausgeführt hast. Der Weg, den Du eingeschlagen hast, ist der richtige, ich mache mir da keine Sorgen um Dich, wobei das von außen natürlich leicht gesagt ist...ich drücke Dir die Daumen  :)

BStromberg

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Antw:Entlassung nach Beurteilung
« Antwort #5 am: 05.07.2019 10:50 »
Bewerten kann man den Vorgang als Außenstehender gewiss nicht so, als dass man zu konkreten Empfehlungen in der Sache kommen sollte, daher rege ich einfach (aber mit Nachdruck!) an, sich unverzüglich zu einem Gesprächstermin (mind. 60 Min. Termindauer) bei einem freigestellten Personalvertreter einzuladen.

Die Sachlage gehört dort erörtert, weil die Personalvertretung häufig auf Augenhöhe mit der Dienststelle in den Dialog treten kann und die Dinge mit einem für alle Beteiligten gesichtswahrenden Lösungsvorschlag beenden kann. Dies könnte z.B. eine ersetzende Beurteilung mit Durchschnittsbenotung i.V.m. einem Dienstpostenwechsel sein?!?

Aber man muss halt aktiv etwas dafür tun.

Die Protokollierung (qualifizierte Selbsteinschätzung der eigenen Arbeit) nebst ausführlicher Sachverhaltsschilderung ist schon mal der erste wichtige Schritt in die richtige Richtung.

Für Sie viel Erfolg und gutes Gelingen.

Und um Sie ein Stück weit zu beruhigen... für eine Entlassung in der Probezeit mangels Bewährung sehe ich (abgestellt auf Ihre Schilderung) wenig bis kaum Spielraum.
 
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Casiopeia1981

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Antw:Entlassung nach Beurteilung
« Antwort #6 am: 05.07.2019 19:17 »
Der Vorschlag zum weiteren Vorgehen von BStromberg ist sehr gut.

Die Beurteilung ist in der Form, sofern du es richtig wiedergibst, in jedem Fall fehlerhaft. Die Probezeitbeurteilung muss sich auf die gesamte Dauer der Probezeit beziehen. Rechtsprechung!