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Entlassung nach Beurteilung
BStromberg:
Bewerten kann man den Vorgang als Außenstehender gewiss nicht so, als dass man zu konkreten Empfehlungen in der Sache kommen sollte, daher rege ich einfach (aber mit Nachdruck!) an, sich unverzüglich zu einem Gesprächstermin (mind. 60 Min. Termindauer) bei einem freigestellten Personalvertreter einzuladen.
Die Sachlage gehört dort erörtert, weil die Personalvertretung häufig auf Augenhöhe mit der Dienststelle in den Dialog treten kann und die Dinge mit einem für alle Beteiligten gesichtswahrenden Lösungsvorschlag beenden kann. Dies könnte z.B. eine ersetzende Beurteilung mit Durchschnittsbenotung i.V.m. einem Dienstpostenwechsel sein?!?
Aber man muss halt aktiv etwas dafür tun.
Die Protokollierung (qualifizierte Selbsteinschätzung der eigenen Arbeit) nebst ausführlicher Sachverhaltsschilderung ist schon mal der erste wichtige Schritt in die richtige Richtung.
Für Sie viel Erfolg und gutes Gelingen.
Und um Sie ein Stück weit zu beruhigen... für eine Entlassung in der Probezeit mangels Bewährung sehe ich (abgestellt auf Ihre Schilderung) wenig bis kaum Spielraum.
Casiopeia1981:
Der Vorschlag zum weiteren Vorgehen von BStromberg ist sehr gut.
Die Beurteilung ist in der Form, sofern du es richtig wiedergibst, in jedem Fall fehlerhaft. Die Probezeitbeurteilung muss sich auf die gesamte Dauer der Probezeit beziehen. Rechtsprechung!
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