Autor Thema: Kündigungsfristen bei mehreren Tätigkeiten selber Arbeitgeber  (Read 2011 times)

Doso

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Ich habe einige Jahre für einen Arbeitgeber AG1 im TVL gearbeitet. Dann eine Unterbrechung von einigen Monaten für einen anderen Arbeitgeber AG2 im selben TVL Land. Danach zurück zum ersten Arbeitgeber AG1 wo ich dann quasi komplett neu eingestellt wurde von den Formalitäten her.

Wie schaut es nun mit den Kündigungsfristen aus?

1. Möglichkeit: Alle Arbeitszeiten werden zusammen gezählt, also AG1 + AG2
2. Möglichkeit: Nur Arbeitszeiten bei AG1 wird zusammen gezählt
3. Möglichkeit: Neu eingestellt, Kündigungsfristen fangen von vorne an.

Ich vermute Möglichkeit 1. oder 2., werde aber aus dem Tarifvertrag nicht so ganz schlau. Wie ist eure Einschätzung?

Spid

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2.

Geht doch absolut eindeutig aus §34 Abs. 1 Satz 2 TV-L i.V.m. §34 Abs. 3 Satz 1 f. TV-L hervor.

heidi80

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Wie Spid schon korrekt beantwortet hat, ist es Antwort 2.
Begründet liegt das darin, dass nach §34 Abs. 1 Satz 2 TV-L i.V.m. §34 Abs. 3 Satz 1 die Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber gezählt wird (auch wenn diese unterbrochen ist). Da du jetzt bei AG1 bist, zählt die Beschäftigungszeit bei AG1 für deine Kündigungsfrist.

Doso

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Danke für eure Antworten.