Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel der Tabelle wegen Änderung der Tätigkeit
woidfee:
Schönen Sonntag zusammen,
jemand wird im Maßregelvollzug im Sozialdienst eingestellt, hat einen Magister bzw. Diplom der Universität. Nun ändert sich Tätigkeitsbereich dahingehend, dass neben der Sozialdiensttätigkeit (0,5 Stelle) auch die Tätigkeit eines Therapeuten (0,5 Stelle) und damit einer Stationsleitung, dazukommt. Der eingestellte Sozialdienst verdrängt somit einen ausgelernten Psychologen, der die Stelle bisher besetzte und übernimmt dessen Aufgaben. Da kein Therapieauftrag besteht, durchaus machbar.
Der Sozialdienst ist eingruppiert in SuE, der Psychologe in E13 VKA. Hat der Sozialdienst, der ein entsprechend wissenschaftliches Studium nachweisen kann, Anspruch auf den Wechsel in E13 VKA?
Was wäre, wenn in einer anderen Einrichtung des selben Regierungsbezirks, ein Kollege mit der selben Tätigkeit E13 VKA bekäme? Hatte man dann automatisch auch Anspruch? Unabhängig davon welche Fächer derjenige im Master abgeschlossen hat? (natürlich grob im pädagogisch/therapeutischen Bereich)
Dankeschön für eure Infos...
VG Woidfee
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung anderer TB oder die Rechtsmeinung zur Eingruppierung anderer TB berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Sofern eine Voraussetzung in der Person in einem Tätigkeitsmerkmal genannt ist, muß dieses erfüllt werden oder die Eingruppierung erfolgt in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe.
woidfee:
Der TB wäre nicht vorübergehend, vermutlich wird sich zukünftig der TB noch ausdehnen.
Den Rest versteh ich leider nicht. Wäre für eine einfachere Formulierung dankbar.
Spid:
Wie macht der TB das? Opulentes Frühstück?
woidfee:
Sehr lustig. Ich hatte auf ne sinnvolle Antwort gehofft und nicht auf Veräppelung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version