Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigten
Oli80:
Hat keiner einen Rat oder war mal in der gleichen Situation? :)
WasDennNun:
--- Zitat von: Oli80 am 10.07.2019 07:17 ---Hat keiner einen Rat oder war mal in der gleichen Situation? :)
--- End quote ---
--- Zitat von: Lars73 am 01.07.2019 11:42 ---Man muss ggf. noch schauen was das Landespersonalvertretungsgesetz sagt. Diese sind ja unterschiedlich ausgestaltet. § 17 (2) TV-L dürfte der Mitbestimmung unterliegen. § 16 (5) TV-L für eine Einzelmaßnahme ohne generelle Maßstäbe wohl nicht. Soweit die Dienststelle allgemeine Maßstäbe für die Anwendung § 16 (5) TV-L hat (diese müssen nicht verschriftlich sein) kommt ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates hinsichtlich dieser Maßstäbe in Betracht.
--- End quote ---
Die Ausführungen sind aktuell, bzgl. der TV-L Seite, was die Landespersonalvertretungsgesetz angeht?
Was willst du jetzt hören 16 Meinungen?
Mein Rat: Frag den betroffenen Personalrat, ob und wann er in die Mitbestimmung gehen will.
gleiche Situation:
Habe schon einigen Menschen zu einer Stufenzulage oder höheren Einstellungsstufe verholfen. Es geht!
Aber noch nie eine Stufenverkürzung hinbekommen, da es keine einheitlichen Bewertungsmassstäbe der Leistung von TB gab.
Oli80:
ok, vielen Dank! :-X :)
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