Grüß Gott in die Runde,
wir bräuchten mal Eure Einschätzungen/Erfahrungen. Ein paar Informationen zum Sachverhalt: Eine Stabsstelle wurde umstrukturiert, so dass jede/r Mitarbeiter/in eigenständige und höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen hat. Zudem wurde die Stst. in zwei Hauptbereiche untergliedert, die offizielle Leitung der Stst. hat den einen Bereich und eine weitere Mitarbeiterin den zweiten Bereich als Segmentleiterin inne. Die Leitung als E13 und die Segmentleiterin als E11 (mit ähnlichen Tätigkeiten wie die Leitung, zukünftig Anpassung geplant).
Was für Möglichkeiten bestehen, um die Segmentleiterin zu fördern? Was gibt der TV-L her? Beim unten genannten Absatz - wie verhält es sich bei der Mitbestimmung des Personalrates? Gibt es eventuell auch Möglichkeiten, wo der Personalrat nicht mit einbezogen werden muss?
dankschön!
§ 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. --> wie würde es sich hier verhalten, wenn die Mitarbeiterin in E11, Stufe 2 ist? Stufenvorweggewährung?