Autor Thema: Betriebliche Altersvorsorge nach § 25 TVöD /Eigenleistung  (Read 4930 times)

Minou

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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie man den (möglichen) Eigenanteil der betrieblichen Altersvorsorge nach § 25 TVöD berechnet oder kann man den individuell festlegen? Lohnt sich da eine Eigenleistung? Hat jemand Erfahrungen?

Ich danke euch im Voraus!

Minou

TV-Ler

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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie man den (möglichen) Eigenanteil der betrieblichen Altersvorsorge nach § 25 TVöD berechnet oder kann man den individuell festlegen? Lohnt sich da eine Eigenleistung? Hat jemand Erfahrungen?

Ich danke euch im Voraus!

Minou
Die betriebliche Altersvorsorge wird über eine Pflichtversicherung in einer Zusatzversorgungskasse realisiert. Welche das ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Die Höhe des Eigenanteils wird in Umsetzung der in § 25 angesprochenen tariflichen Regelungen durch die Satzung der jeweiligen Zusatzversorgungskasse festgelegt. 

Minou

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Ah danke, dann warte ich mal ab, bis mein AG mich angemeldet hat und erhalte dann ja ein Schreiben der Kasse. Dann werde ich mir mal anschauen, welche Möglichkeiten bestehen das evtl. aufzustocken.

Danke für die schnelle Info!

D-x

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Es würde mich wundern, wenn im Rahmen der Pflichtversicherung die Eigenleistung erhöht werden könnte.
Denkbar ist, dass Du zusätzlich eine freiwillige Versicherung abschließt, da gibt es meist verschiedene Angebote mit/ohne Riesterförderung. Im Gegensatz zur Pflichtversicherung sind die Garantieleistungen aber meist deutlich schlechter.

Sobald Du weißt, wer für Dich zuständig ist (oft ist es die VBL) und Du die Anmeldebestätigung vom Arbeitgeber erhalten hast, kannst Du ansonsten auch mal proaktiv auf die ZVK zugehen.

Muckel

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Die Erhöhung des Pflichtbeitrages ist keinesfalls undenkbar und war bereits Bestandteil des Tarifabschlusses 2016:

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2016/

D-x

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Die Erhöhung des Pflichtbeitrages ist keinesfalls undenkbar und war bereits Bestandteil des Tarifabschlusses 2016:

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2016/

Ähm, da geht es aber um die obligatorische Erhöhung des Arbeitnehmer-Beitrags zur Pflichtversicherung.
Weder kann der AN dem widersprechen, noch lese ich irgendwo heraus, dass er darüber hinaus seine Beiträge erhöhen könnte. Dieser erhöhte Beitrag führt ja meiner Erinnerung nach (und dem logischen Menschenverstand, da er ja zur Kompensierung von Mindereinnahmen dient) nichtmal zu einer höheren Betriebsrente.

Wenn ich es richtig verstanden haben würde der Threadersteller gern mehr in die ZVK einzahlen, um später eine höhere Rente zu erhalten. Das ist eben "nur" über eine freiwillige Versicherung möglich.

Die Tarifvertragspartien können darüber hinaus natürlich auch Veränderungen des Pflichtbeitrags vereinbaren.