Autor Thema: Eingruppierung Dienststelleinleitung  (Read 4165 times)

Annika8394

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Eingruppierung Dienststelleinleitung
« am: 17.07.2019 12:59 »
Hallo zusammen,

mir wurde angeboten, ab Anfang des neuen Jahres die Dienststellenleitung einer Zulassungsstelle zu übernehmen. D.h., ich wäre sowohl Sachbearbeiter für Zulassungsangelegenheiten wie auch für alles organisatorische zuständig (Urlaubsplanung, anfallende Reparaturarbeiten usw.)
Wir wären dann insgesamt zu 4., heißt, ich hätte 3 Mitarbeiter unter mir.
Der Landkreis hat ca. 190.000 Einwohner.

Kann jemand eine Einschätzung bzw. Erfahrungswerte abgeben, wie so eine Stelle eingruppiert ist?!
Angeblich wäre das nachher die gleiche EG (6), möglicherweise eine Stufe höher.
Das kommt mir doch etwas wenig vor.

Viele Grüße

Spid

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Antw:Eingruppierung Dienststelleinleitung
« Antwort #1 am: 17.07.2019 13:03 »
E6 wäre grundsätzlich nicht abwegig.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Dienststelleinleitung
« Antwort #2 am: 17.07.2019 14:19 »
über die E 6 hinaus wären selbständige Leistungen notwendig
("Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.")

Also einen eigenen Ermessens-, Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum. Da wäre zu schauen, ob die neue / erweiterte Aufgabe dies beinhaltet. Ich würde mir dazu mal die Tätigkeitsdarstellung geben lassen.

Annika8394

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Antw:Eingruppierung Dienststelleinleitung
« Antwort #3 am: 22.07.2019 08:59 »
über die E 6 hinaus wären selbständige Leistungen notwendig
("Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.")

Also einen eigenen Ermessens-, Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum. Da wäre zu schauen, ob die neue / erweiterte Aufgabe dies beinhaltet. Ich würde mir dazu mal die Tätigkeitsdarstellung geben lassen.

Ich habe nach einer Tätigkeitsdarstellung gefragt, leider "gibt es so etwas nicht"....

Selbständige Aufgaben wird es wohl schon geben, in Richtung Unterhaltung vom Gebäude, Urlaubs- und Dienstplanung, regelmäßige Dienstbesprechungen (auch mit dem Amtsleiter), fachliche Entscheidungen treffen usw.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Dienststelleinleitung
« Antwort #4 am: 22.07.2019 09:50 »

Ich habe nach einer Tätigkeitsdarstellung gefragt, leider "gibt es so etwas nicht"....


Dann würde ich mal um Erstellung bitten, zumal die TD die Grundlage für die Stellenbewertung ist.

Spid

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Antw:Eingruppierung Dienststelleinleitung
« Antwort #5 am: 22.07.2019 10:00 »
Sein kann. Es ist dem AG überlassen, wie er sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet.