Also die Range sehe ich hier auch zwischen EG6 und EG9a. SL sehe ich bei 2.,3. und 6., kommt also mithin auf die Zeitanteile an.
Allerdings kann man (je nach Zeitumfang und insb. Art der Verantwortung) sogar bis 9c gehen. Mir sind Kommunen (NRW) bekannt, die die Erstellung von Gebührenkalkulationen, Kostenrechnung und die Aufstellung von Jahresabschlüssen bei Eigenbetrieben als besonders verantwortungsvoll ansehen. Insb. im Bereich der Wasser-/Abwasser-/Müllgebühren wird dann mit der "Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse Dritter und damit der Allgemeinheit" (strategische Planung von Abwassergebühren, Abführungen an den Kernkaushalt etc.) argumentiert.
Als Bilanzbuchhalter erlaube ich mir mal diese Rechtsmeinung zur Eingruppierung dieser Kommunen (die auch meine AG teilt) zu teilen. (Kommune > 20.000 EW, Bilanzsumme rd. 110Mio€, Gebührenaufkommen ca. 9-10Mio€ p.a., Vorstellung in den politischen Gremien).
Wäre dir für ne abschl. Info dankbar was die Stelle letztendlich als EG hergibt.