Guten morgen,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes.
Ich bin im TV-L als Angestellter in der EG 9 Stufe 2.
Wird bei der Ermittlung des durchschnittlichen Nettogehaltes die Jahressonderzahlung dazu gerechnet oder darf diese nicht zur Berechnung des Elterngeldes verwendet werden?
Ich hoffe auf eure Erfahrungen