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Feststellung Eingruppierung

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Grimmji:
Hallo liebe Community,

ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann, bzw. Tipps hat, wie ich mein Anliegen am besten durchsetzen kann. Folgender Sachverhalt liegt vor:

Ich bin als Standesbeamter bei einer ca. 20.000 Einwohner zählenden Stadt beschäftigt. Eingruppiert wurde ich vor 4 Jahren in der EG 5. Mittlerweile bin ich nach langem hin und her in die EG 6 höhergruppiert worden.

Aktuell sind wir drei Kollegen am Standesamt, wobei meine beiden Kollegen jeweils EG 9a und 9c erhalten. Von den beiden Kollegen hat keiner ein wissenschaftliches Hochschulstudium absolviert oder sonstige hochschulische Nachweise. Die beiden Kollegen erledigen exakt dieselben Tätigkeiten wie ich, wobei ich noch zusätzlich für die Bearbeitung und Weiterleitung von Einbürgerungsanträgen an die übergeordnete Behörde zuständig bin.

Zu meinem täglichen Arbeitsalltag gehört die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen. Das Prüfen von ausländischen Identitätsnachweisen im Beurkundungsverfahren, die Berücksichtigung von ausländischem Namens- und Privatrecht (Scharia-Ehen, formelle und materielle Wirksamkeit von Eheschließungen im deutschen Rechtsbereich), Abnahme von eidesstattlichen Erklärungen, etc. Bei all diesen Tätigkeiten bin ich nicht weisungsgebunden und entscheide selbstständig, inwiefern ich Identitätsnachweise oder Urkunden - in welcher Form auch immer - anerkenne.

Leider gibt es bei der Stadtverwaltung KEINE Stellenbewertungen/Beschreibungen, wonach eine tarifgerechte Eingruppierung nach § 12 TVöD i. V. m. der Anlage VKA, machbar ist. Ob diese Bewertungen bewusst durch die Stadt „vergessen“ werden, halte ich nach vielen Erfahrungen in den letzten Jahren für wahrscheinlich.

Ich überlege nun einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zu stellen und diesen ggf. auch mit Hilfe eines Rechtsbeistands gerichtlich durchzusetzen.

Ich würde einfach gern wissen, ob jemand hiermit vlt. schon Erfahrungen hat, bzw. irgendwelche Tipps oder Tendenzen, inwiefern dieser Antrag Aussicht auf Erfolg haben könnte.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße

GB

Texter:
Ihr habt für 20.000 Einwohner drei Vollzeitstellen im Standesamt? Wow.

Ich halte EG 6 für die korrekte Eingruppierung.

Spid:
Bei den üblichen Tätigkeiten von Standesbeamten fallen regelmäßig nur bei Auslandsbeteiligung selbständige Leistungen an - was vermuten läßt, daß E6 die zutreffende Eingruppierung ist, da eine solche von vornherein feststeht und somit für diese eigene Arbeitsvorgänge zu bilden sind, was es unwahrscheinlich macht, daß darauf mindestens 20% der auszuübenden Tätigkeit entfallen.

WasDennNun:
Dann kann sich Grimmji ja bald freuen zwei neue Kollegen zu bekommen, da die Kollegen in der E9x ja neue auszuübenden Tätigkeiten bekommen müssen, sofern sie in der EG bleiben wollen, oder?
Oder die Stadt bezahlt sie weiterhin übertariflich, das ginge natürlich auch.

Lars73:
Oder der Arbeitgeber führt eine korrigierende Rückgruppierung durch, wenn er sich die ganze Zeit hinsichtlich der Eingruppierung getäuscht hat.

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