Autor Thema: Erfahrungsstufen von TVöD-K zu TV-L (Nichtanerkennung bei Neueinstellung)  (Read 7880 times)

anditw

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Hat geklappt. Stufe 2.

 ;)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Glückwunsch! Wie kam es zu der glücklichen Fügung?

Wastelandwarrior

  • Gast
... oder sie dürfen nicht. Intern sind häufig noch Rundschreiben der Finanzverwaltungen zu beachten. Die mögen vielleicht nicht immer die zutreffende Rechtslage widerspiegeln, sind aber zunächst mal für die Personalsachbearbeiter bindend.
Falsche Spur gelegt. Das sind Rundschreiben des zuständigen Referats "Tarifangelegenheiten", welches wie der Finanzsenator auch, Berlin in der TdL vertritt. In den meisten Ländern ist das so. :)

anditw

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Moin,

ich habe mich auf die förderlichen Zeiten berufen und zu verstehen gegeben, dass ich nur bei entsprechender Zuordnung gewillt bin, die Stelle anzutreten.

Nun habe ich den AV, jedoch ohne Stufe und ohne Dienstsiegel. Sehr merkwürdig..

anditw

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Müsste die Stufenzuordnung nicht auch im AV festgehalten werden? Habe nur eine mündliche Zusage.

Lars73

  • Gast
Nicht zwingend im Arbeitsvertrag. Eine schriftliche Nebenvereinbarung oder auch eine einseitige Zusicherung des Arbeitgebers reicht. Aber nur mündlich würde ich bei einer "Kann"-Leistung eher nicht akzeptieren. Vor Vertragsunterschrift um eine entsprechende schriftliche Zusicherung bitten und erst unterschreiben wenn diese vorliegt.