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Erfahrungsstufen von TVöD-K zu TV-L (Nichtanerkennung bei Neueinstellung)

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anditw:
Dass eine höhere Stufenzuordnung möglich ist.

Spid:
Wo hätte ich das Gegenteil behauptet?

anditw:
Puh. Gehts dir darum Recht zu haben? Ja du hast Recht. Es geht aber auch darum was möglich ist. Und eine Zuordnung zu einer höheren Stufe ist möglich, wenn der AG will.  ::)

Capo:
Du hast für ein Jahr weniger danach aber mehr. Könnte sich doch Rechnen.

Spid:

--- Zitat von: anditw am 02.07.2019 14:50 ---Puh. Gehts dir darum Recht zu haben? Ja du hast Recht. Es geht aber auch darum was möglich ist. Und eine Zuordnung zu einer höheren Stufe ist möglich, wenn der AG will.  ::)

--- End quote ---

Ich habe mich präzise zur Sache eingelassen, indem ich einen Anspruch verneint habe - ein solcher wäre das maßgebliche Argument. Ansonsten gibt es nur Kann-Regelungen. Wenn der AG die nicht anwenden möchte, kann man lediglich deutlich machen, daß man ohne Anwendung der begünstigenden Kann-Regelung nicht zur Verfügung steht.

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