Autor Thema: Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"  (Read 9014 times)

was_guckst_du

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Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
« Antwort #15 am: 03.07.2019 14:55 »
...tarifrechtlich gesehen, sind sie natürlich nicht überbezahlt, da ihnen die Vergütung ihre Eingruppierung zusteht...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WYSWIG2019

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Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
« Antwort #16 am: 04.07.2019 11:17 »
Eingruppierungen in Besonderen Fällen z.B.TVÖD§13 (3) man kann höher eingestuft werden. mit 6 MOnaten Frist. Ist die Tätigkeit innerhalb der 6 Monate beendet worden kann an zurückgestuft werden. wird die frist um 3 Tage (mindesvoraussetzung)überschritten ist die Eingruppierung dauerhaft. Die frist kann sich verlängern durch Arbeitsunterbrechungen Urlaub Krankheit und sonstige Verhinderungen. Bekommt man aber ingesamt 984 Stunden Arbeitszeit (40*4*6+ (3*8)) zusammen ist die Einstufung dauerhaft? Gibt es darüber HInaus ein Gesetz was eine Rückstufung erlaubt? Eine niedrigere Stufe selbst wenn sie ausgeübt wird kann meiner Meinung nach niemals zu einem geringeren Gehalt führen. Der Verlust geht zu Lasten des Vertragsnehmers. Wenn man allerdings  einen Änderungsvertrag unterschreiben soll dann kann man, soll man die Unterschrift verweigern.

Spid

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Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
« Antwort #17 am: 04.07.2019 11:20 »
Was soll denn dieses Geblubber?

Organisator

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Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
« Antwort #18 am: 04.07.2019 13:02 »
§ 13 TVöD bezieht sich auf eingruppierungsrelevante Änderungen innerhalb der übertragenen Tätigkeiten, ohne dass andere Tätigkeiten übertragen wurden. In dem genannten Beispiel werden andere Tätigkeiten befristet übertragen. Was meinst Du also mit Deiner Frage?