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fremde Federn

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WYSWIG2019:
ein Vorgesetzter erhält vom Vorstand den Auftrag dich zum Oberarzt zu ernennen. Er tut es und macht vier Tage spähter einen Nachtrag Nebenabrede: Vertragsnehmer kann Assistentarbeiten unter der hälfte einer Assistenzartzstelle übernehmen. Zwingt den Vertragsnehmer auf Grund dessen erst einmal als Assistenzarzt eines andern Oberarztes seinen Dienst tun zu müssen. Mach ihn dann kommisarisch (vorrübergehend??) zum Entscheidungsträger dieser Abteilung. Und das seit nun 4 Jahren. Dann erklärt er dir das in diesen 4 Jahren ein anderer die medizinische Leitung hat( der jede zusammenarbeit mit dieser Abteilung abgelehnt hat) und deshalb die Funktionszulage Ihm zustehe.

 Ist das eine Leistungserschleichung (vom Codirektor)?
Der erste Hinweis war die Nichteiladung zu einer Feier mit den Enscheidungsträgern. Der zweite Hinweis kommt auf eine Anfrage für diese Zulage.
Auf Grund dieses Nachtrags erklärt er dich zum halben Assistenzarzt(öffendlich) und verlangt Arbeiten die eindeutig über das Arbeitspensum hinaus geht. Mündliche Aussage: Ich wollte Sie nie zu einem Oberarzt machen.
 

Spid:
Ich rate dazu, zunächst mal die Gedanken zu ordnen und eine brauchbare Sachverhaltsschilderung zu fertigen.

was_guckst_du:
...und ich rate dazu, die Klinik zu wechseln...

...der fehler liegt in der ursprünglichen Akzeptanz der nachtäglichen Nebenabrede...

WYSWIG2019:
Wenn das mal so einfach währe.  Grundsätzlich bin ich der Auffassung wenn ich einen Vertrag bekomme wo ich Oberarzt bin.
Bekomme spähter durch einen Nachtrag   und der Nebenabrede eine Zurückstufung.
Ich gehe natürlich davon aus das dieser Nachtrag mit genötigter Unterschrift von vornherein Ungültig ist oder sind Sie da anderer Meinung?  BGB§??

Spid:
Wie meinen?

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