Autor Thema: Funktioszulage Oberarzt  (Read 2272 times)

WYSWIG2019

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Funktioszulage Oberarzt
« am: 03.07.2019 15:02 »
Ein Oberarzt(Internist) der für alle Betten (250 Betten) des Krankenhauses für Internistische selbstständige Arbeit verantwortlich ist. Aber die Abteilung nur VOM,Orthopädie, Psychosomatik aufweisen . Steht diesem Oberarzt die selbe Funktionszulage zu wie den Oberärzten der einzelnen Abteilungen zu? Oder anders gefragt ist jede selbständige Arbeit in den jeweiligen Abteilungen eine Arbeit die diese Funktionszulage zur Folge hat (also 3*) aber nur einmal vergütet werden kann?

Spid

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Antw:Funktioszulage Oberarzt
« Antwort #1 am: 03.07.2019 15:20 »
Bist Du Dir sicher, im richtigen Unterforum zu sein? Die Oberarztzulage ergibt sich aus dem BT-K, die Krankenhäuser des Bundes unterfallen aber den Sonderregelungen des BT-V.

WYSWIG2019

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Antw:Funktioszulage Oberarzt
« Antwort #2 am: 03.07.2019 15:53 »
Ja das dumme ist da gibt es kein Forum  "TV DRV Bund" und "TVÜ DRV Bund" was im prinzip auch öffendlich Bund ist.

Spid

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Antw:Funktioszulage Oberarzt
« Antwort #3 am: 03.07.2019 15:57 »
Nein, ist es nicht. Es ist ein völlig anderer Tarifvertrag - und der wird unter "sonstige Tarifverträge" abgefrühstückt.