Ein Oberarzt(Internist) der für alle Betten (250 Betten) des Krankenhauses für Internistische selbstständige Arbeit verantwortlich ist. Aber die Abteilung nur VOM,Orthopädie, Psychosomatik aufweisen . Steht diesem Oberarzt die selbe Funktionszulage zu wie den Oberärzten der einzelnen Abteilungen zu? Oder anders gefragt ist jede selbständige Arbeit in den jeweiligen Abteilungen eine Arbeit die diese Funktionszulage zur Folge hat (also 3*) aber nur einmal vergütet werden kann?