Hallo zusammen,
es geht um folgendes Thema Verbeamtung und Einstellung in ein höheres als das Eingangsamt.
In Kürze werden in meiner Behörde (Bund) Verbeamtungen durchgeführt. Ich bin derzeit in E9a eingruppiert (A9mZ Dienstposten). Nach Verbeamtung wäre ich A6 (Eingangsamt).
Da ich derzeit (als Tarifbeschäftigter) einen spitzbewertenden Dienstposten besetzte, stellt sich hier nun die Frage, ob die Möglichkeit besteht in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt zu werden (§ 20 BBG i.V.m. §25 BLV).
Nach Abzug der Zeiten für die Voraussetzung der Laufbahnbefähigung § 19 BLV (1,5 Jahre) und Probezeit (3 Jahre) verbleiben mir derzeit 2,5 Jahre Beschäftigungszeit. In den verbleibenden 2,5 Jahren habe ich die Tätigkeit nach E9a (A9mZ) ausgeübt und könnten somit angerechnet bzw. berücksichtigt werden.
Wäre ich vor 2,5 Jahren bereits Beamter gewesen, wäre ich nach Durchbeförderung und Einhaltung der Beförderungsperre (fiktiver Werdegang) bereits in A7 oder A8.
Mir ist bewusst, dass dies ein Ermessensentscheidung der jeweiligen Behörde ist. Jedoch kann die Behörde den fiktiven Werdegang bei der Ermessenentscheidung mit einbeziehen.
Wie stehen meine Chancen?
Hat hier jemand Erfahrung?
Vielen Dank!
Grüße Max