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AVR - TVL

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was_guckst_du:
Hallo,

eine Bekannte von mir ist Krankenschwester in NRW in einem Krankenhaus mit kirchlichen Träger, das gleichzeitig Universitätsklinikum ist. Dort wird überwiegend nach AVR bezahlt, während meine Bekannte noch einen Altvertrag hat, der die Bezahlung nach TV-L regelt (alle Neueinstellungen erhalten AVR-Verträge; es wurde vor einem Jahr versucht, die Altverträge auch auf AVR umzustellen, dies hatten meine Bekannte und einige andere Altverträge -inhaber abgelehnt).

Meine Bekannte fragt sich nun, ob auch sie die Zulage für Universitätskliniken in Höhe von 120 € erhalten wird.

nichts_tun:
Diese Zulage ist doch nichts neues, soweit ich informiert bin. Deine Bekannte bekommt diese aber nicht, daher hat sie entweder a) keinen Anspruch darauf oder b) der AG irrte, dass sie keinen Anspruch darauf hätte.

Da aus der Ferne diese Vertragsbeziehungen schwer nachzuvollziehen sind, wäre es durchaus ratsam, sich fachmännischen Rat zu holen, d. h. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht damit zu beauftragen.

was_guckst_du:
...diese Zulage ist Bestandteil des Tarifabschlusses TV-L 2019...

...der übrige Teil der Beantwortung erscheint mir etwas "Diffus"...

nichts_tun:
M. W. n. ändert Teil II. Ziffer 2 lit. c) des Einigungspapiers die Zulage von 90,00 EUR, welche nach dem Teil IV (Pflege) Entgeltordnung TV-L i. V. m. § 43 Nr. 8 Abs. 1 TV-L zu zahlen, auf die 120,00 EUR.

Ich bin in Sachen Krankenhaus-Eingruppierungsrecht des TV-L allerdings auch kein Spezialist. Da deine Bekannte ja bei einem kirchlichen Träger angestellt ist, wird es noch ein wenig komplizierter, welche Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen in welcher Art und Weise zur Anwendung kommen. Da sollte der Arbeitsvertrag geprüft werden. Dies ist aus der Ferne so gut wie nicht möglich, weshalb ich ausdrücklich zu einem spezialisierten Fachanwalt riet. Was daran "diffus" ist, vermag ich nicht zu erkennen (außer, dass die Groß- und Kleinschreibung von Adjektiven nicht dein Steckenpferd ist).

was_guckst_du:

--- Zitat von: nichts_tun am 17.07.2019 19:41 ---Diese Zulage ist doch nichts neues, soweit ich informiert bin. Deine Bekannte bekommt diese aber nicht, daher hat sie entweder a) keinen Anspruch darauf oder b) der AG irrte, dass sie keinen Anspruch darauf hätte.

--- End quote ---

...dieser ganze Absatz ist in meinen Augen komplett diffus...

...nichts "Neues" (soviel zum Steckenpferd)...

...das TV-L anzuwenden ist, hatte ich bereits geschrieben...manche lesen halt zu schnell...

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