Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
AVR - TVL
was_guckst_du:
...Träger ist die katholische Kirche...Arbeitgeber ist eine Gruppe von 5 Krankenhäusern...eins dieser Krankenhäuser ist gleichzeitig Universitätsklinikum und dort ist meine Bekannte beschäftigt...und nur hier gibt es noch einen Teil der Belegschaft mit "TV-L"-Arbeitsverträgen...
Spid:
Bochumer Modell?
nichts_tun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 23.07.2019 13:37 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 17.07.2019 19:41 ---Diese Zulage ist doch nichts neues, soweit ich informiert bin. Deine Bekannte bekommt diese aber nicht, daher hat sie entweder a) keinen Anspruch darauf oder b) der AG irrte, dass sie keinen Anspruch darauf hätte.
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Ich bitte mich zu korrigieren: die dynamische Zulage nach Teil II Ziffer 2 lit. c) des Einigungspapiers wurde auf 120,00 EUR erhöht. Soweit ich das verstehte, gibt es diese Zulage ja bereits für Beschäftigte, die nach Teil IV der EGO des TV-L eingruppiert sind und an Unikliniken arbeiten. Entsprechend müsste deine Bekannte diese Zulage ja schon erhalten, nur nicht in Höhe von 120,00 EUR. Daher hat sie a) keinen Anspruch darauf oder b) sie hat Anspruch darauf, aber der AG zahlt diese aus Irrigkeit nicht.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Spid am 23.07.2019 15:11 ---Bochumer Modell?
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...zumindest Klinikum der Universität Bochum...
Spid:
--- Zitat von: nichts_tun am 23.07.2019 15:11 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 23.07.2019 13:37 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 17.07.2019 19:41 ---Diese Zulage ist doch nichts neues, soweit ich informiert bin. Deine Bekannte bekommt diese aber nicht, daher hat sie entweder a) keinen Anspruch darauf oder b) der AG irrte, dass sie keinen Anspruch darauf hätte.
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Ich bitte mich zu korrigieren: die dynamische Zulage nach Teil II Ziffer 2 lit. c) des Einigungspapiers wurde auf 120,00 EUR erhöht. Soweit ich das verstehte, gibt es diese Zulage ja bereits für Beschäftigte, die nach Teil IV der EGO des TV-L eingruppiert sind und an Unikliniken arbeiten. Entsprechend müsste deine Bekannte diese Zulage ja schon erhalten, nur nicht in Höhe von 120,00 EUR. Daher hat sie a) keinen Anspruch darauf oder b) sie hat Anspruch darauf, aber der AG zahlt diese aus Irrigkeit nicht.
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Die Zulage nach Vorbemerkung Nr. 6 zu Teil IV EGO knüpft doch an andere Voraussetzungen an, siehe die dortige Strichaufzählung.
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