Autor Thema: Feststellung Eingruppierung  (Read 22003 times)

Golum

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Antw:Feststellung Eingruppierung
« Antwort #15 am: 05.07.2019 21:01 »
Deshalb steht da auch 9b, und das betrifft TB

Spid

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Antw:Feststellung Eingruppierung
« Antwort #16 am: 05.07.2019 21:14 »
Da steht aber auch
Meiner Erfahrung nach ist A8 bis A10 der Durchschnitt der Stellenbewertungen.
- und das ist völlig unbeachtlich.

nichts_tun

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Antw:Feststellung Eingruppierung
« Antwort #17 am: 05.07.2019 23:27 »
Die wurde so in diversen Urteilen und auch in Stellenbewertungen der Kgst bestätigt.

Und wenn die KGSt zu einer anderen Auffassung gelangt, so sollte sie sich besser auf ihre Kernkompetenzen beschränken. Ich weiß zwar nicht, welche das sein könnten, aber irgendwas findet sich sicher. Malen nach Zahlen käme vielleicht infrage.

Das ist in seiner Pauschalität so nicht korrekt. Die KGSt verkauft seit nunmehr 40 Jahren ihre analytische Bewertungsmethodik zur Festsetzung von Beamten-Dienstposten. Nach diesen Grundsätzen mag für die Tätigkeiten der Standesbeamten eine A9 (m. D. oder g. D.?) ermittelt worden sein, dass - man muss es immer wiederholen - berührt die tarifliche Eingruppierung nach dem TVöD in keinster Weise. Prinzipiell finde ich die Dienstpostenbewertung nach dem KGSt-Modell auch nicht verkehrt, weil da nachgerade "Malen nach Zahlen" weniger Tür und Tor geöffnet wird.


Spid

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Antw:Feststellung Eingruppierung
« Antwort #18 am: 06.07.2019 07:30 »
Man bewegt sich bei der Stellenbewertung für Beamte in einem recht weiten „Kann man machen“-Rechtsraum. Es ist also nicht schlimm, wenn man über die (selbstgezeichneten) Linien malt, solange man nicht auf dem Tisch weitermalt.

nichts_tun

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Antw:Feststellung Eingruppierung
« Antwort #19 am: 06.07.2019 22:02 »
Ich weiß. Daher finde ich das KGSt-Modell nicht schlecht, da objektiv die Tätigkeiten analysiert werden und am Ende ein Aktenvermerk hierüber vorhanden ist.

Und dennoch werden manche Dienstposten danach verteilt, wer sich am meisten geliebdienert hat.