Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
fcesc4:
Hi,
ich werde demnächst eine Stelle im Vergaberecht des ÖD antreten.
Die Stelle war mit EG 11 Dipl Ing. / B. of. sc. oder AL 2 ausgeschrieben.
Ich habe mit meinem LL. B. - Thema der BA ging ums Vergaberecht den zuschlag erhalten und werde allerdings mit E10 eingruppiert.
Meine Frage, ist das richtig?
Spid:
Das ist nicht ausgeschlossen. Maßgeblich ist jedoch nicht, welche Voraussetzung in der Person der AG fordert, sondern vielmehr, welche für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist.
fcesc4:
danke :)
was_guckst_du:
...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...
...eine Stelle nach EG 11 ausschreiben und dann nach EG 10 einstellen, geht nur wenn die EG11 wertigen Tätigkeiten nicht auszuüben sind...
Spid:
Das ist unzutreffend. TB sind entspechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das schließt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe bei Nichterfüllung einer Vorausssetzung in der Person mit ein. Ein Hinweis darauf ist regelmäßig entbehrlich, da sich dies unmittelbar aus den tariflichen Normen ergibt, die durch einzelvertragliche Vereinbarung oder beidseitige Tarifbindung ihre Wirkung auf das Arbeitsverhältnis entfalten.
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