..wenn es nicht kommuniziert wird, dass die Einstellung nur eine Gruppe niedriger wegen fehlender Voraussetzung erfolgen kann (spätestens bei Vertragsunterzeichnung), dann ist das freundlich ausgedrückt ziemlich ungewöhnlich...
und mal am Rande bemerkt:
da es hier um eine Einstellung geht, hätte dieser Bewerber erst gar nicht zum Vorstellungsgespäch eingeladen werden dürfen, wenn er eine der Voraussetzungen der Stelle nicht erfüllt, es sei denn, die EG 10 -Alternative wäre in der Stellenausschreibung genannt gewesen (was ja offensichtlich nicht der Fall war, sonst würde der Bewerber hier ja nicht nachfragen)...