Autor Thema: Eingruppierung  (Read 8679 times)

fcesc4

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Eingruppierung
« am: 04.07.2019 14:40 »
Hi,

ich werde demnächst eine Stelle im  Vergaberecht des ÖD antreten.
Die Stelle war mit EG 11 Dipl Ing. / B. of. sc. oder AL 2 ausgeschrieben.
Ich habe mit meinem LL. B. - Thema der BA ging ums Vergaberecht den zuschlag erhalten und werde allerdings mit E10 eingruppiert.

Meine Frage, ist das richtig?

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 04.07.2019 14:49 »
Das ist nicht ausgeschlossen. Maßgeblich ist jedoch nicht, welche Voraussetzung in der Person der AG fordert, sondern vielmehr, welche für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist.

fcesc4

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 04.07.2019 14:58 »
danke :)

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 04.07.2019 15:55 »
...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...

...eine Stelle nach EG 11 ausschreiben und dann nach EG 10 einstellen, geht nur wenn die EG11 wertigen Tätigkeiten nicht auszuüben sind...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 04.07.2019 15:59 »
Das ist unzutreffend. TB sind entspechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das schließt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe bei Nichterfüllung einer Vorausssetzung in der Person mit ein. Ein Hinweis darauf ist regelmäßig entbehrlich, da sich dies unmittelbar aus den tariflichen Normen ergibt, die durch einzelvertragliche Vereinbarung oder beidseitige Tarifbindung ihre Wirkung auf das Arbeitsverhältnis entfalten.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 04.07.2019 16:01 »
...und woraus ergibt sich vorliegend diese Nichterfüllung?
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #6 am: 04.07.2019 16:08 »
Ob sie sich im konkreten Sachverhalt ergibt, steht weder fest noch ließe sich dies aus den Angaben des TE schließen. Das ist für meine Replik auf Deine unzutreffende Behauptung auch überhaupt nicht erforderlich.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 04.07.2019 16:12 »
...dann gehe ich jetzt mal davon aus - denn Anzeichen für eine andere Bewertung liegen nicht vor - dass in der Person des Bewerbers die Voraussetzungen erfüllt sind...

...dann ist die Einstellung nach EG 10 bei unverändertem Stellenprofil nicht nachvollziehbar...

Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #8 am: 04.07.2019 16:17 »
Deine Behauptung war:
...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...

...eine Stelle nach EG 11 ausschreiben und dann nach EG 10 einstellen, geht nur wenn die EG11 wertigen Tätigkeiten nicht auszuüben sind...

Und die ist falsch, völlig egal, ob im vorliegenden Fall die Voraussetzung in der Person gegeben und erfüllt oder nicht erfüllt ist, was aus den Angaben nur gemutmaßt werden kann.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #9 am: 05.07.2019 06:59 »
....prinzipiell hast du da sogar Recht, weil sie Aussage, so global sie getroffen wurde, nicht stimmt...

....fragt sich nur, welche Antworten dem TE bei seinem individuellen Problem eher weiter helfen....die aus einer rein akademischen Diskussion sicher nicht...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #10 am: 05.07.2019 07:03 »
Falsche Antworten helfen ihm - und anderen, die per Suchfunktion eine Antwort suchen - sicherlich nicht.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #11 am: 05.07.2019 07:12 »
...das stimmt auch...aber die falschen Antworten, die lediglich Fachleute als solche erkennen und die gleichwohl gleichzeitig geeignet sind, den unbedarften Fragesteller bei der Klärung seines eigentlichen Problems weiter zu bringen, helfen ihm und auch Anderen weiter...

ich weiß...diese "unperfekte" - aber manchmal doch hifreiche - Betrachtungsweise, wird niemals deine Anerkennung finden  8) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #12 am: 05.07.2019 07:29 »
Inwiefern ist es hilfreich, dem TE - fälschlicherweise - einzureden, eine Stelle nach E11 auszuschreiben und nach E10 zu vergüten, ginge nur, wenn keine E11-Tätigkeit auszuüben wäre? Damit rennt er dann zu seinem AG und der erklärt ihm dann, wie doof er ist, daß er so einen Mist aus dem Internet glaubt? Es geht schließlich nicht darum, ob E11-Tätigkeiten auszuüben sind, sondern darum, ob er die Voraussetzung in der Person erfüllt.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #13 am: 05.07.2019 07:56 »
... völlig egal, ob im vorliegenden Fall die Voraussetzung in der Person gegeben und erfüllt oder nicht erfüllt ist, was aus den Angaben nur gemutmaßt werden kann.

...eben...und die Schlussfolgerung kann nur der TE ziehen...dann auch aus einer nicht ganz richtigen, aber dennoch hilfreichen Antwort
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Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #14 am: 05.07.2019 08:06 »
Und dabei wäre Deine Antwort
...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...

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jetzt inwiefern hilfreich?