Autor Thema: MPT - Mitarbeiter im multiprofessionellen Team (GU) - STUFENfestsetzung  (Read 9725 times)

Leister

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Hallo Zusammen!

Zum 01.02.19 habe ich an einer Gesamtschule eine Stelle als MPT "Mitarbeiter im Rahmen von multiprofessionellen Teams im gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen" angetreten.

Im Vertrag geregelt wurden die Arbeitszeiten und die Entgeldgruppe (9 TV-L), nicht aber die Stufenzuordnung.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich (obwohl bisher bei der Diakonie beschäftigt) zumindest die letzten drei Jahre meiner bisherigen Tätigkeiten meiner 20 jährigen Berufserfahrung anerkannt bekomme - und damit in Stufe 3 eingeordnet werde.

Heimerfahrung / Wohngruppe
Förderschule (ESE und Lernen)
Ganztag
Lernförderung mit Flüchtlingskindern

Auf Nachfrage hin zum Vertrag, wurde mir mitgeteilt, dass es üblich sei dass die Stufe erst NACH der Unterschrift und dem Beginn des Vertrages ermittelt wird.

Im Bewerbungsgespräch und nachher bei der Zusage wurde mir mehrfach gesagt, dass gerade meine Beruferfahrung (ich bin 49 Jahre, breit aufgestellt und mit vielen Wassern gewaschen was Kinder in schwierigen Lebensphasen betrifft) Grund für die Wahl auf mich gewesen sei.

Zeugnis des letzten Arbeitgebers (13 Jahre beim Gleichen) angebracht und gewartet.

Und gewartet.

Und gewartet.

Nach 5 Monaten kommt nun die die Stufenzuordnung:

Anrechenbare Zeiten 0 Jahre und 0 Tage.
Stufe 1

Für mich unerwartet, enttäuschend und finanziell eine Katastophe.


Welche Wege / Mittel kann ich hier einschlagen / wählen damit meine Erfahrung wenigstens ein Stück weit anerkannt wird?

Grundlage ist der Erlass (AZ 511-6.03.17.04-145249)

Ideen?

Grüße K.Leister

Spid

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Anspruch besteht nur auf die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 1 bzw. mindestens 3 Jahren. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung ist eine Kann-Regelung, deren Anwendung vorher verhandelt werden muß, da diese regelmäßig ein Problem bei der Personaldeckung voraussetzt, das dann nicht besteht, wenn Du bereits eingestellt worden bist.

Leister

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Danke Spid,

zu ersten Teil: Ja, ich denke das mit der "einschlägigen Berufserfahrung" sehe ich auch auch so und ist für mich auch nachvollziehbar - und konnte auch im Vorfeld von mir annähernd recherchiert werden. Somit kann ich die Entscheidung nachvollziehen.

Zum zweiten Teil: Das hört sich an wie: "clever geregelt" vom "Arbeitgeber". Ich wollte erst zum Sommer hin wechseln, die Stelle sollte aber "dringend" zum 01.02. besetzt werden. Totales Tempo mit Auflösungsvertag beim alten Arbeitgeber ... und für mich wenig Zeit für die rechtliche Beratung.

Also Dummheit von mir?
Oder hätte mich der Personalrat darauf hinweisen können / sollen?

Dann bleibt mir also nur zu kündigen um dann zu hoffen, dass die Stelle vakant bleibt um mich dann erneut zu bewerben und VORHER zu verhandeln?

Danke Dir noch einmal für den Input.
Mir ist es wichtig das "System" zu verstehen um zu lernen.

Grüße K.

Spid

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Individuelle Rechtsberatung ist nicht die Aufgabe des Personalrats. Ob eine Kündigung und Neubewerbung sinnvoll ist, läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Sollte der Weg gewählt werden, sollte die Stufenzuordnung jedenfalls vor Vertragsschluß geklärt werden.

Leister

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Danke Dir!

Alien1973

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Bei mir ging damals auch alles sehr schnell. Vom ersten Gespräch bis zum zweiten Gespräch und Einstellungszusage 1 Woche.
Ich habe aber eine schriftliche Zusage der Stufe gefordert, vorher kündige ich nicht beim alten AG. Da sie mich unbedingt wollten, und auch die Zeit gedrängt hat, hatte ich 3 Tage später eine schriftliche Bestätigung des OB auf dem Tisch. Einen Tag später hab ich gekündigt, ansonsten hätten Sie weitere Wochen aufgrund meiner Kündigungsfrist auf mich warten müssen. Also so kann's auch laufen.

Verstehe nicht wie manche Verträge unterschreiben ohne zu wissen was sie verdienen werden. Stufe 1 oder Stufe 3 in der EG9 kann bis zu 400€ im Monat ausmachen. Das muss ich doch vor Vertragsunterzeichnung klären...

Kölnerin

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Hey, auch ich bin seit einigen Monaten eine MPT Fachkraft und es macht mich fassungslos, welche Willkür bei der Einstufung/Bezahlung vorzuherrschen scheint. Die Berechnung der Stufe erfolgte auch hier erst nach der Einstellung - große Überraschung bei Nachfrage, dass ein Arbeitnehmer gerne VOR dem Dienstantritt wissen möchte, was er verdient  :o Meine vorherige Tätigkeit deckelte sich mit den MPT Aufgaben zu mindestens 80%. Der Arbeitgeber war an den öffentlichen Dienst angelehnt, bezahlt wurde ich nach VKA 9b/5. Nach Dienstantritt bekam ich die frohe Botschaft, dass ich in TV-L 10/ 3 eingruppiert werde (btw. spannend, dass es woanders TV-L 9 zu sein scheint). Meine Berufserfahrung wurde zwar anerkannt, aber die Stufe konnte ich nicht mitnehmen, denn mein vorheriger Arbeitgeber hatte aus Sicht der Sachbearbeiterin nichts mit dem öD zu tun. Acha. Jetzt kommt aber das Spannende: ein lieber Kollege, der vom gleichen Arbeitgeber kam, mit dem gleichen Arbeitsfeld und jetzt auch eine MPT ist, bekommt Stufe 5!! Viele Recherchen und Nachfragen meinerseits bei diversen Abteilungen ergaben, dass der Kollege einfach "Glück" mit seiner Sachbearbeiterin hatte. Das ist kein Scherz. Und das im öD... Ich denke noch über weitere Schritte nach

Wastelandwarrior

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Bei diesen Konstruktionen fallen oft die Dienststelle und die Personalstelle auseinander. Die Schule drängt, die Schulverwaltung macht "Dienst nach Vorschrift". Ich würde umgehend eine neue erstmalige Stufenfestsetzung (Stufe 3) mit Unterstützung der Schulleitung und hilfsweise eine Vorweggewährung von Stufe 3 nach § 16 Abs. 5 TV-L beantragen und mit Kündigung aus finanziellen Gründen drohen.

Spid

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Hey, auch ich bin seit einigen Monaten eine MPT Fachkraft und es macht mich fassungslos, welche Willkür bei der Einstufung/Bezahlung vorzuherrschen scheint. Die Berechnung der Stufe erfolgte auch hier erst nach der Einstellung - große Überraschung bei Nachfrage, dass ein Arbeitnehmer gerne VOR dem Dienstantritt wissen möchte, was er verdient  :o Meine vorherige Tätigkeit deckelte sich mit den MPT Aufgaben zu mindestens 80%. Der Arbeitgeber war an den öffentlichen Dienst angelehnt, bezahlt wurde ich nach VKA 9b/5. Nach Dienstantritt bekam ich die frohe Botschaft, dass ich in TV-L 10/ 3 eingruppiert werde (btw. spannend, dass es woanders TV-L 9 zu sein scheint). Meine Berufserfahrung wurde zwar anerkannt, aber die Stufe konnte ich nicht mitnehmen, denn mein vorheriger Arbeitgeber hatte aus Sicht der Sachbearbeiterin nichts mit dem öD zu tun. Acha. Jetzt kommt aber das Spannende: ein lieber Kollege, der vom gleichen Arbeitgeber kam, mit dem gleichen Arbeitsfeld und jetzt auch eine MPT ist, bekommt Stufe 5!! Viele Recherchen und Nachfragen meinerseits bei diversen Abteilungen ergaben, dass der Kollege einfach "Glück" mit seiner Sachbearbeiterin hatte. Das ist kein Scherz. Und das im öD... Ich denke noch über weitere Schritte nach

Ich sehe nicht, daß da etwas zu beanstanden wäre. Wo genau liegt Deine Kritik?

Spid

  • Gast
Bei diesen Konstruktionen fallen oft die Dienststelle und die Personalstelle auseinander. Die Schule drängt, die Schulverwaltung macht "Dienst nach Vorschrift". Ich würde umgehend eine neue erstmalige Stufenfestsetzung (Stufe 3) mit Unterstützung der Schulleitung und hilfsweise eine Vorweggewährung von Stufe 3 nach § 16 Abs. 5 TV-L beantragen und mit Kündigung aus finanziellen Gründen drohen.

Ausweislich ihrer Schilderung ist @Kölnerin doch in Stufe 3.

Kölnerin

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Die Kritik liegt darin, dass ein Kollege mit identischen Voraussetzungen (u.a. vom gleichen Arbeitgeber kommend) und identischer derzeitiger Beschäftigung in Stufe 5 "gelandet" ist. Was als "er hatte eben Glück mit der Sachbearbeiterin" erklärt wurde.

Bastel

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Die Kritik liegt darin, dass ein Kollege mit identischen Voraussetzungen (u.a. vom gleichen Arbeitgeber kommend) und identischer derzeitiger Beschäftigung in Stufe 5 "gelandet" ist. Was als "er hatte eben Glück mit der Sachbearbeiterin" erklärt wurde.

Du hättest denen halt die Pistole auf die Brust setzen müssen. Wenns dann aber dumm läuft, stehst du mit nix da.

Spid

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Die Kritik liegt darin, dass ein Kollege mit identischen Voraussetzungen (u.a. vom gleichen Arbeitgeber kommend) und identischer derzeitiger Beschäftigung in Stufe 5 "gelandet" ist. Was als "er hatte eben Glück mit der Sachbearbeiterin" erklärt wurde.

Und? Dann hättest Du eben besser verhandeln müssen, damit der AG seinen entsprechenden Spielraum bei den Kann-Bestimmungen ausschöpft.

WasDennNun

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Man ist nicht gezwungen zu unterschreiben, wenn der Vertrag nicht die Passagen enthält die man haben möchte!

WEnn der AG es nicht möchte, dann seine Problem.