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MPT - Mitarbeiter im multiprofessionellen Team (GU) - STUFENfestsetzung

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Leister:
Hallo Zusammen!

Zum 01.02.19 habe ich an einer Gesamtschule eine Stelle als MPT "Mitarbeiter im Rahmen von multiprofessionellen Teams im gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen" angetreten.

Im Vertrag geregelt wurden die Arbeitszeiten und die Entgeldgruppe (9 TV-L), nicht aber die Stufenzuordnung.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich (obwohl bisher bei der Diakonie beschäftigt) zumindest die letzten drei Jahre meiner bisherigen Tätigkeiten meiner 20 jährigen Berufserfahrung anerkannt bekomme - und damit in Stufe 3 eingeordnet werde.

Heimerfahrung / Wohngruppe
Förderschule (ESE und Lernen)
Ganztag
Lernförderung mit Flüchtlingskindern

Auf Nachfrage hin zum Vertrag, wurde mir mitgeteilt, dass es üblich sei dass die Stufe erst NACH der Unterschrift und dem Beginn des Vertrages ermittelt wird.

Im Bewerbungsgespräch und nachher bei der Zusage wurde mir mehrfach gesagt, dass gerade meine Beruferfahrung (ich bin 49 Jahre, breit aufgestellt und mit vielen Wassern gewaschen was Kinder in schwierigen Lebensphasen betrifft) Grund für die Wahl auf mich gewesen sei.

Zeugnis des letzten Arbeitgebers (13 Jahre beim Gleichen) angebracht und gewartet.

Und gewartet.

Und gewartet.

Nach 5 Monaten kommt nun die die Stufenzuordnung:

Anrechenbare Zeiten 0 Jahre und 0 Tage.
Stufe 1

Für mich unerwartet, enttäuschend und finanziell eine Katastophe.


Welche Wege / Mittel kann ich hier einschlagen / wählen damit meine Erfahrung wenigstens ein Stück weit anerkannt wird?

Grundlage ist der Erlass (AZ 511-6.03.17.04-145249)

Ideen?

Grüße K.Leister

Spid:
Anspruch besteht nur auf die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 1 bzw. mindestens 3 Jahren. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung ist eine Kann-Regelung, deren Anwendung vorher verhandelt werden muß, da diese regelmäßig ein Problem bei der Personaldeckung voraussetzt, das dann nicht besteht, wenn Du bereits eingestellt worden bist.

Leister:
Danke Spid,

zu ersten Teil: Ja, ich denke das mit der "einschlägigen Berufserfahrung" sehe ich auch auch so und ist für mich auch nachvollziehbar - und konnte auch im Vorfeld von mir annähernd recherchiert werden. Somit kann ich die Entscheidung nachvollziehen.

Zum zweiten Teil: Das hört sich an wie: "clever geregelt" vom "Arbeitgeber". Ich wollte erst zum Sommer hin wechseln, die Stelle sollte aber "dringend" zum 01.02. besetzt werden. Totales Tempo mit Auflösungsvertag beim alten Arbeitgeber ... und für mich wenig Zeit für die rechtliche Beratung.

Also Dummheit von mir?
Oder hätte mich der Personalrat darauf hinweisen können / sollen?

Dann bleibt mir also nur zu kündigen um dann zu hoffen, dass die Stelle vakant bleibt um mich dann erneut zu bewerben und VORHER zu verhandeln?

Danke Dir noch einmal für den Input.
Mir ist es wichtig das "System" zu verstehen um zu lernen.

Grüße K.

Spid:
Individuelle Rechtsberatung ist nicht die Aufgabe des Personalrats. Ob eine Kündigung und Neubewerbung sinnvoll ist, läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Sollte der Weg gewählt werden, sollte die Stufenzuordnung jedenfalls vor Vertragsschluß geklärt werden.

Leister:
Danke Dir!

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