Autor Thema: alte BAV aus PW in öfftl. Dienst mitnehmen oder nicht  (Read 3680 times)

ltwinters

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Hallo zusammen,

ich wechsel zum Sept diesen Jahres aus der PW in den TV-L. Stand heute habe ich schon eine betriebliche Altersvorsorge (BAV). So wie ich das sehe, gibt es da nun folgende Möglichkeiten:

- alte BAV ruhend stellen und neue BAV bei der VBL abschließen
- alte BAV in VBL-BAV überführen
- alte BAV mitnehmen und weiterführen und keine VBL-BAV abschließen (wenn das überhaupt geht)
- alte BAV mitnehmen, reduzieren und zusätzlich eine VBL-BAV abschließen

Ich weiß, ohne das genaue Konditionen bekannt sind ist das schwer zu beantworten, aber was ist eurer Meinung nach die "beste" Option (oder gibt es noch weitere?)? Vielleicht war ja jemand mal in der gleichen Situation.

Gruß


TV-Ler

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Antw:alte BAV aus PW in öfftl. Dienst mitnehmen oder nicht
« Antwort #1 am: 05.07.2019 13:59 »
Hallo zusammen,

ich wechsel zum Sept diesen Jahres aus der PW in den TV-L. Stand heute habe ich schon eine betriebliche Altersvorsorge (BAV). So wie ich das sehe, gibt es da nun folgende Möglichkeiten:

- alte BAV ruhend stellen und neue BAV bei der VBL abschließen
- alte BAV in VBL-BAV überführen
- alte BAV mitnehmen und weiterführen und keine VBL-BAV abschließen (wenn das überhaupt geht)
- alte BAV mitnehmen, reduzieren und zusätzlich eine VBL-BAV abschließen

Ich weiß, ohne das genaue Konditionen bekannt sind ist das schwer zu beantworten, aber was ist eurer Meinung nach die "beste" Option (oder gibt es noch weitere?)? Vielleicht war ja jemand mal in der gleichen Situation.

Gruß
Grundsätzlich wirst du in der VBL pflichtversichert (Ausnahme: Wissenschaftler können das „abwählen“).
Abschließen kannst bei der VBL lediglich zusätzlich die VBLextra.
Private BAV in VBL überführen geht nicht.

ltwinters

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Antw:alte BAV aus PW in öfftl. Dienst mitnehmen oder nicht
« Antwort #2 am: 05.07.2019 14:10 »
Ok danke. Ich hatte was zur "Portabilität" der BAV bei der VBL gefunden. Da dachte ich, dass das evtl. sein könnte. Aber dann habe ich das vielleicht falsch verstanden und die meinen die VBL-Versicherung iwo hin mitnehmen.

Dann werde ich wohl - sofern möglich - die bisherige BAV neben der VBL laufen lassen und nur den Beitrag reduzieren.


ltwinters

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Antw:alte BAV aus PW in öfftl. Dienst mitnehmen oder nicht
« Antwort #3 am: 05.07.2019 14:54 »
Achso und stimmt es, dass der AG einen Teil zur BAV dazu zahlt?

Matzki

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Antw:alte BAV aus PW in öfftl. Dienst mitnehmen oder nicht
« Antwort #4 am: 05.07.2019 17:26 »
Beim Modell VBLklassik etwa 78% der einzuzahlenden Summe, 22% der AN.

Karsten

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Antw:alte BAV aus PW in öfftl. Dienst mitnehmen oder nicht
« Antwort #5 am: 30.07.2019 11:05 »
Beim Modell VBLklassik etwa 78% der einzuzahlenden Summe, 22% der AN.

Wohl dem, der im Abrechnungsverband West angestellt ist. Im Abrechnungsverband Ost trägt der Arbeitnehmer inzwischen 58% des Beitrages und der Arbeitgeber lediglich 42%.