Autor Thema: Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1  (Read 8706 times)

ltwinters

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Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« am: 08.07.2019 08:19 »
Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Frage an euch. Aber vorab kurz meine Ausgangssituation.

Ich habe im Jahre 2011 eine Berufsausbildung zum IT-Systemelektroniker abgeschlossen und seitdem arbeite ich bei einem AG in der PW. Nun trete ich zum 1. September eine E11-3 Stelle im IT-Bereich beim Land NRW an (min. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung sind erfüllt).

Ich studiere nebenberuflich zwar WInf, kann aber Stand heute noch kein abgeschlossenes Studium vorweisen. In der Stellenausschreibung stand zwar drin, dass ein abgeschlossenes Studium benötigt wird, diese Qualifikation aber durch langjährige Berufserfahrung ersetzt werden kann.

Soweit so gut, aber wo ist das mit den Voraussetzungen eigentlich genau geregelt? Wenn man danach googelt, dann findet man immer nur als Voraussetzung den Bachelor. Gibt es ein Gesetz dazu oder ist das im TV-L geregelt?

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #1 am: 08.07.2019 08:21 »
Der TV-L trifft keine Regelung zur Stellenbesetzung. Für TB gibt es keine Laufbahngruppen.

ltwinters

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #2 am: 08.07.2019 08:25 »
Mh ok. Aber irgendwo müssen doch Zugangsvoraussetzungen geregelt sein oder kann da jeder AG machen was er will?!

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #3 am: 08.07.2019 08:27 »
Natürlich legt jeder AG seine Einstellungsvoraussetzungen selbst fest.

ltwinters

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #4 am: 08.07.2019 08:35 »
Sry das ich so blöd nachfrage, aber dann könnte ja theoretisch ein AG eine ungelernte Kraft auf eine E15 Stelle setzen oder wie oder was?!  :o

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #5 am: 08.07.2019 08:35 »
Ja.


Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #7 am: 09.07.2019 07:30 »
Auch da hat der AG die Einstellungsvoraussetzungen festgelegt, indem er die entsprechende Vereinbarung getroffen hat.

Caesar42

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #8 am: 09.07.2019 08:27 »
Korrekt, soll hier auch nur ein Hinweis sein....

BStromberg

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #9 am: 09.07.2019 09:54 »
Sry das ich so blöd nachfrage, aber dann könnte ja theoretisch ein AG eine ungelernte Kraft auf eine E15 Stelle setzen oder wie oder was?!  :o

So würde ich das mal nicht stehen lassen wollen...

Aus dem Selbstverwaltungsrecht der Dienstherren erwächst natürlich auch das Recht der Personal- und Organisationshoheit, aber eben nur soweit den allg. beamtenrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Vorgaben Genüge getan ist. Ab einer gewissen Entgeltgruppe (vergleichbar auch einer gewissen Besoldungsgruppe) werden hat spezifische Vorbildungen, Laufbahnabschlüsse/Studienabschlüsse verlangt, die nur höchst selten (nicht der Regelfall) abbedungen werden können; z.B. durch einschlägige Berufserfahrungen etc.

Eine fachfremde, ungelernte Kraft ohne die persönlichen Voraussetzungen in die EG15 einzugruppieren, geht natürlich nicht!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #10 am: 09.07.2019 10:05 »
Es gibt keine tarifrechtlichen Vorgaben zur Stellenbesetzung - und bei Tarifbeschäftigten, was "E15" ja nahelegt, sind beamtenrechtliche Vorgaben unbeachtlich. Man kann eine Stelle als Tierarzt, Apotheker, Ingenieur, wissenschaftlicher Mitarbeiter... auch mit einem sechzehnjährigen Schulabbrecher besetzen - der wäre dann eben in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

Peekaah

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #11 am: 09.07.2019 10:06 »
Dann gibt es ja auch noch die 380 Seiten dicke Entgeltordnung zum TV-L...

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #12 am: 09.07.2019 10:08 »
Die Entgeltordnung regelt die Eingruppierung. Eingruppierung und Einstellung/Stellenbesetzung snd zwei völlig unterschiedliche, voneinander unabhängige Vorgänge.

Peekaah

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #13 am: 09.07.2019 10:16 »
Da hast du vollkommen Recht. Der vorausschauende Personaler macht sich bei der Einstellung/Stellenbesetzung von Angestellten natürlich schon Gedanken zur Eingruppierung.

Organisator

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #14 am: 09.07.2019 10:18 »
Sry das ich so blöd nachfrage, aber dann könnte ja theoretisch ein AG eine ungelernte Kraft auf eine E15 Stelle setzen oder wie oder was?!  :o

Es gibt keine tarifrechtlichen Vorgaben zur Stellenbesetzung - und bei Tarifbeschäftigten, was "E15" ja nahelegt, sind beamtenrechtliche Vorgaben unbeachtlich. Man kann eine Stelle als Tierarzt, Apotheker, Ingenieur, wissenschaftlicher Mitarbeiter... auch mit einem sechzehnjährigen Schulabbrecher besetzen - der wäre dann eben in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

Rein rechtlich mag das sein. Praktisch sehe ich da keine Anwendungsfälle. Schließlich hat der Arbeitgeber das Interesse und die Verpflichtung, einen geeigneten Bewerber einzustellen. So erhebliche Abweichungen sind da eher theoretischer Natur.