Autor Thema: Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1  (Read 8705 times)

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #15 am: 09.07.2019 10:23 »
Der Fragesteller @ltwinters fragte ja auch explizit nach der theoretischen Möglichkeit - wobei mir durchaus Fälle bekannt sind, in denen Personen ohne formale Qualifikation in E13/E14/E15 eingruppiert sind.

Peekaah

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #16 am: 09.07.2019 10:24 »
Ich denke mal das ltwinters sich für die Angaben der Entgeltordnung ab Seite 101 interessiert...

JC83

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #17 am: 09.07.2019 10:25 »
Der Fragesteller @ltwinters fragte ja auch explizit nach der theoretischen Möglichkeit - wobei mir durchaus Fälle bekannt sind, in denen Personen ohne formale Qualifikation in E13/E14/E15 eingruppiert sind.

Die dann aber über hinreichend außerformale Qualifikationen verfügen dürften.

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #18 am: 09.07.2019 10:26 »
Ich denke mal das ltwinters sich für die Angaben der Entgeltordnung ab Seite 101 interessiert...

Der Fragesteller interessiert sich für Einstellungsvoraussetzungen. Warum sollte dann die Eintgeltordnung relevant sein? Diese regelt lediglich die Eingruppierung.

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #19 am: 09.07.2019 10:27 »
Der Fragesteller @ltwinters fragte ja auch explizit nach der theoretischen Möglichkeit - wobei mir durchaus Fälle bekannt sind, in denen Personen ohne formale Qualifikation in E13/E14/E15 eingruppiert sind.

Die dann aber über hinreichend außerformale Qualifikationen verfügen dürften.

Durchaus.

Peekaah

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #20 am: 09.07.2019 10:30 »
Da hast du vollkommen Recht. Der vorausschauende Personaler macht sich bei der Einstellung/Stellenbesetzung von Angestellten natürlich schon Gedanken zur Eingruppierung.

Deswegen.

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #21 am: 09.07.2019 10:46 »
Und?

nichts_tun

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #22 am: 09.07.2019 12:19 »
Prinzipiell sollte vor Einstellung einer Person feststehen, welche Tätigkeiten diese auszuüben hat. Der AG sollte sich eine Rechtsmeinung bezüglich der Eingruppierung gebildet haben. Dann mögen Qualifikationserfordernisse bei der Stellenbesetzung eine Rolle spielen (z. B. bei Ingenieuren oder IT-lern).

Im Übrigen, weil noch nicht darauf hingewiesen wurde: es gibt bei tariflich Beschäftigten keine "Laufbahngruppe 2.1".

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #23 am: 09.07.2019 12:24 »
Doch, durchaus:
Der TV-L trifft keine Regelung zur Stellenbesetzung. Für TB gibt es keine Laufbahngruppen.

ltwinters

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #24 am: 09.07.2019 13:56 »
Okay, aber wie hier aufgeführt sind die Entgeltgruppen von ihren Einteilungen her schon mit denen der Beamten vergleichbar oder?

https://www.[xxx]/entgeltgruppen.html

Spid

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #25 am: 09.07.2019 13:57 »
Nein. Entgeltgruppen und Besoldungsgruppen stehen grundsätzlich in keinerlei Verhältnis zueinander.

WasDennNun

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #26 am: 10.07.2019 07:17 »
Sry das ich so blöd nachfrage, aber dann könnte ja theoretisch ein AG eine ungelernte Kraft auf eine E15 Stelle setzen oder wie oder was?!  :o

Es gibt keine tarifrechtlichen Vorgaben zur Stellenbesetzung - und bei Tarifbeschäftigten, was "E15" ja nahelegt, sind beamtenrechtliche Vorgaben unbeachtlich. Man kann eine Stelle als Tierarzt, Apotheker, Ingenieur, wissenschaftlicher Mitarbeiter... auch mit einem sechzehnjährigen Schulabbrecher besetzen - der wäre dann eben in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

Rein rechtlich mag das sein. Praktisch sehe ich da keine Anwendungsfälle. Schließlich hat der Arbeitgeber das Interesse und die Verpflichtung, einen geeigneten Bewerber einzustellen. So erhebliche Abweichungen sind da eher theoretischer Natur.
Dieser Verpflichtung kommt der Arbeitgeber oftmals aus "Dummheit" (insbesondere in den MINT Bereich) nicht nach!
Da sehe ich ein Versagen des Arbeitgebers. Topleute nicht auf Stellen zu setze, obwohl sie nachweislich die besten Bewerber sind, allein mit der Begründung es fehlt das Studium....
Verwaltung hirnmatsch halt gepaart mit unwissenheit über das tarifrechtliche E14 kann jeder bekommen!

Gerade im IT Bereich gibt es durchaus sehr fähige Projektleiter, Quereinsteiger, Studienabbrecher, ... die in Ihrem Berufsleben schon gezeigt haben, wie man internationale Millionenprojekte gestemmt hat und die sollen dann eine E7 bekommen  ;D, weil man darf ja nicht mehr geben. :o :o :o :o

Caesar42

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #27 am: 10.07.2019 07:43 »
Jemand der sog. internationale Millionenprpjekte gestemmt hat, wird wohl kaum für E 7 in den ö. D. wechseln. Der wird sich doch eher an der Börse notierten Topunternehmen zuwenden und da weitere internationale Millionenprojekte vom Stapel lassen....

Es gibt genug Mitarbeiter in den Behörden, die jeden Tag die Finanzverantwortung für Millionenbeträge haben und ebenso schlecht entlohnt werden.

WasDennNun

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Antw:Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
« Antwort #28 am: 10.07.2019 07:46 »
Jemand der sog. internationale Millionenprpjekte gestemmt hat, wird wohl kaum für E 7 in den ö. D. wechseln. Der wird sich doch eher an der Börse notierten Topunternehmen zuwenden und da weitere internationale Millionenprojekte vom Stapel lassen....
Nein. Ich kenne einige die da anders Denken.
Es gibt auch andere Gründe in den öD zu wechseln.
Aber wenn man dann eben nicht eine E13+ bekommen soll (aus oben genannten Gründen) dann wird das eben nichts.