Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

E10 im IT Bereich ohne Studium

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lowsounder:
Was eventuell gemeint ist, ist die neue Entgeltordnung im IT-Bereich die ab 2021 greifen soll. Demnach soll die die Entgeltordnung für IT´ler aus dem TVÖD-VKA übernommen werden.

Spid:
Es gibt auch keine neue Entgeltordnung noch gibt es oder wird es geben eine Entgeltordnung im IT-Bereich. Es gibt beim TV-L (TV-H, TVÖD Bund, TVÖD VKA) jeweils eine Entgeltordnung, in der auch Tätigkeitsmerkmale für IT-ler enthalten sind - und diese Tätigkeitsmerkmale werden voraussichtlich 2021 geändert.

WasDennNun:
Wenn der AG feststellt, dass deine Tätigkeit die eines Master/Diplom Informatikers entsprechen und du diese übertragen bekommst, dann erhälst du minimum E12 (auch ohne Studium / Ausbildung  oder Schulabschluss).
Soweit das Tarifrecht.
Alles andere liegt am "Fehlverhalten" oder Unwillen des AGs .

Spid:
Die plumpen Schleichwerbungsversuche vom Paula-Thiede-Ufer waren auch schon mal weniger dümmlich.

nichts_tun:

--- Zitat von: ADMlN am 18.07.2019 15:30 ---Bei uns heißt es hinter vorgehaltener Hand, dass Mitarbeiter in der IT nach neuer EGO mindestens in der E9 Eingestuft werden müssen. Das einzige was ich dazu finden konnte ist dieser Flyer von Verdi (Seite 2).
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf

--- End quote ---

Dort ist doch korrekt angegeben, dass die neuen Tätigkeitsmerkmale ab 2021 ab der EG 6 beginnen. Warum sollte daher "hinter vorgehaltener Hand" die Rede  davon sein, mindestens in EG 9 eingruppiert zu sein, die es im Übrigen dann nicht mehr geben wird?

@Spid: Mit Speck fängt man Mäuse.

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